Preis öS 18,--
Nummer 1/88
INZING
- H
Editorial
Für das Dorf
Waldzusammen¬
legung?
Gustav Markt
Seite
2
4
6
Feuerwehrgeräte¬
haus Hatting
8
Budget 1988
10
Jugendheim
12
Jugendprogramm
12
Warum ich ein begei¬
sterter Hitlerjunge war
14
Der Wastltag
15
Tirol im Jahre 2088
16
Umwelttip, Bücherei
18
Rückblick in Bildern
19
Impressum
20
Budget 1988
Ein Bericht von Gemeinderat Peter Pock
Abweichend vom Bericht über den Haushaltsplan des Vorjahres wollen
wir diesmal versuchen, die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen be¬
treffend den Haushaltsplan "bürgerfreundlich" zu erklären.
Gemäß § 62 Tiroler Gemeindeordnung 1966 ist die Haushaltswirtschaft
der Gemeinde als Jahreswirtschaft alljährlich in einem
Haushaltsplan
(Voranschlag, Budget) festzulegen. Als Haushaltsjahr der Gemeinde und
als Wirtschaftjahr der erwerbswirtschaftlichen Gemeindeunternehmen (in
unserem Falle das E-Werk) gilt das Kalenderjahr (1. Jänner bis 31.
Dezember).
Der Haushaltplan ist
ein geordnetes Ver¬
zeichnis über die vor¬
aussichtlichen Ein¬
nahmen und Ausgaben
im bevorstehenden
Kalenderjahr, wobei
Einnahmen und Aus¬
gaben des ordentli¬
chen Haushaltes und
erforderlichenfalls au¬
ßerordentlichen Haus¬
haltes gegenüberge¬
stellt werden.
Durch den Haushalts¬
plan soll vor allem er¬
reicht werden, daß
1.
noch vor Beginn des neuen Haushaltsjahres das Gleichgewichtzwischen
Einnahmen und Ausgaben hergestellt (in unserer Gemeinde wie schon in
den Vorjahren leider nicht der Fall - Abgang S 631.000,—) und
2.
schon vor Beginn des neuen Haushaltsjahres eine gründliche Einsicht in
die gesamte Wirtschaftsführung erlangt wird.
Fortsetzung Seite 10
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