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[1993-01] Dorfzeitung Inzing Nr.27 (1993)
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Die Gebühren

Der ABFALL:

RESTMÜLL:

Grundgebühr pro Haushalt bzw. Betrieb im Jahr

506,-


pro Behälterentleerung


1201

25,-




2401

50,-




6601

150,-




800 1

175,-




11001

240,-

BIOABFALL:

Für Haushalte mit

1 Person

352,-




2 Personen

418,-




3 Personen

' 484,-




4 Personen

550,-




5 Personen

616,- abd.4.unver.

Kind



6 Personen

682,-




7 Personen

748,-



Für Betriebe p. Jahr

1201

1.540,-




240 1

2. 200,-


ALTPAPIER:

Für Betriebe

6601

50,"




11001

100,-


KÜHLSCHRÄNKE:

pro Kühlschrank


220.-


BAUSCHUTT:


Drom3

38.50


(bae)Wie selbstverständlich
verbrauchen vvir Wasser, produzieren
wir Müll, beanspruchen wir einen Platz
für unsere Kinder im Kindergarten oder
für unsere Angehörigen einen Platz im
Altersheim und, wenn die Stunde des
Abschiedes gekommen ist, wünschen
wir uns ein schönes Grab für unsere
Lieben. Die Kosten, die dadurch
verursacht werden, zahlt nicht
irgendwer. Dafür muß eine
Dorfgemeinschal't selber aufkommen.
Auch wenn für Großprojekte
Subventionen von Landes- oder
Bundesstellen geleistet werden, so
handelt es sich dabei um unser aller
Geld, aufgebracht durch das Abführen
von Steuern.

In der Gemeinderatssitzung vom
21.12.1993 wurden einige Gebühren
angepaßt. Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Lohnsummensteuer und sonstige
Abgaben wie Getränkesteuer,
Speiseeissteuer oder Vergnügungs¬
steuer wurden in dieser Aufstellung
nicht berücksichtigt.

Mit der Grundgebühr werden der Betrieb der Altstoffsammelstelle und die Verwertung der dort anfallende Abfälle beglichen. Weiters
wird durch die Grundgebühr auch die Entsorgung des Altglases und des Altpapieres finanziert.

Der KINDERGARTEN:

für ein Kind




200,- .



für jedes weitere Kind aus derselben Familie


50.- .


Das ALTERSHEIM:







Verpflegungssätze

Bewohner

Einbettzi.

Einheimische


285,- täglich





Auswärtige


330,- täglich




Zweibettzi.

Einheimische


275,- täglich





Auswärtige


300,- täglich




Zweibettzi. als Einzelzi.


400,- täglich



Betreuungsfälle



15.

280,- +10%

ust


Teilpflegefälle



17.

590,- +10%

ust


Vollpflegefälle



21.

060,- +10%

ust

Es dürfen maximal 80%des Einkommens eines Bewohners zur Abdeckung der Verpflegungssätze verwendet werden. Der Rest wird

nach Abklärung, ob weiteres Vermögen zur Belastung vorhanden ist, vom Land Tirol abgebracht.

Eine Umstufung ist jederzeit möglich und ist von den behandelnden Ärzten in Zusammenarbeit mit der Heimverwaltung

durchzuführen.

Das WASSER:

Gemeindewasserleitung

Wasserverbrauch ab Einbau Wasseruhren

Wasseranschlußgebühren

Kanalbenützungsgebühr

Kanalbenützungsgebühr ab Einbau Wasseruhr

Kanalanschlußgebühr

Erschließungskostenbeitrag

pro m3 umbauten Raum und m2 Bauplatz

3,08 m3

5, - m3
13, 20 m3 üb. Raum

4, 62 m3
11, — m3
24, 20 m3 üb. Raum

48, - m3

Der FRIEDHOF:

einmalige Gebühr


jährlich lauf. Gebühr


Arkadengrab

2. 500,-

200,-


Einzelgrab

500,-

100,-


Doppelgrab

1.000,-

200,-


Umengrab

500,-

200,-


Grab öffnen

1.500,-


SONSTIGE:




Hundegebühren

1

500,- pro Jahr


Nr. 27 1/93



Dorfzeitung

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