Die Gebühren
Der ABFALL:
RESTMÜLL:
Grundgebühr pro Haushalt bzw. Betrieb im Jahr
506,-
pro Behälterentleerung
1201
25,-
2401
50,-
6601
150,-
800 1
175,-
11001
240,-
BIOABFALL:
Für Haushalte mit
1 Person
352,-
2 Personen
418,-
3 Personen
' 484,-
4 Personen
550,-
5 Personen
616,- abd.4.unver.
Kind
6 Personen
682,-
7 Personen
748,-
Für Betriebe p. Jahr
1201
1.540,-
240 1
2. 200,-
ALTPAPIER:
Für Betriebe
6601
50,"
11001
100,-
KÜHLSCHRÄNKE:
pro Kühlschrank
220.-
BAUSCHUTT:
Drom3
38.50
(bae)Wie selbstverständlich
verbrauchen vvir Wasser, produzieren
wir Müll, beanspruchen wir einen Platz
für unsere Kinder im Kindergarten oder
für unsere Angehörigen einen Platz im
Altersheim und, wenn die Stunde des
Abschiedes gekommen ist, wünschen
wir uns ein schönes Grab für unsere
Lieben. Die Kosten, die dadurch
verursacht werden, zahlt nicht
irgendwer. Dafür muß eine
Dorfgemeinschal't selber aufkommen.
Auch wenn für Großprojekte
Subventionen von Landes- oder
Bundesstellen geleistet werden, so
handelt es sich dabei um unser aller
Geld, aufgebracht durch das Abführen
von Steuern.
In der Gemeinderatssitzung vom
21.12.1993 wurden einige Gebühren
angepaßt. Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Lohnsummensteuer und sonstige
Abgaben wie Getränkesteuer,
Speiseeissteuer oder Vergnügungs¬
steuer wurden in dieser Aufstellung
nicht berücksichtigt.
Mit der Grundgebühr werden der Betrieb der Altstoffsammelstelle und die Verwertung der dort anfallende Abfälle beglichen. Weiters
wird durch die Grundgebühr auch die Entsorgung des Altglases und des Altpapieres finanziert.
Der KINDERGARTEN:
für ein Kind
200,- .
für jedes weitere Kind aus derselben Familie
50.- .
Das ALTERSHEIM:
Verpflegungssätze
Bewohner
Einbettzi.
Einheimische
285,- täglich
Auswärtige
330,- täglich
Zweibettzi.
Einheimische
275,- täglich
Auswärtige
300,- täglich
Zweibettzi. als Einzelzi.
400,- täglich
Betreuungsfälle
15.
280,- +10%
ust
Teilpflegefälle
17.
590,- +10%
ust
Vollpflegefälle
21.
060,- +10%
ust
Es dürfen maximal 80%des Einkommens eines Bewohners zur Abdeckung der Verpflegungssätze verwendet werden. Der Rest wird
nach Abklärung, ob weiteres Vermögen zur Belastung vorhanden ist, vom Land Tirol abgebracht.
Eine Umstufung ist jederzeit möglich und ist von den behandelnden Ärzten in Zusammenarbeit mit der Heimverwaltung
durchzuführen.
Das WASSER:
Gemeindewasserleitung
Wasserverbrauch ab Einbau Wasseruhren
Wasseranschlußgebühren
Kanalbenützungsgebühr
Kanalbenützungsgebühr ab Einbau Wasseruhr
Kanalanschlußgebühr
Erschließungskostenbeitrag
pro m3 umbauten Raum und m2 Bauplatz
3,08 m3
5, - m3
13, 20 m3 üb. Raum
4, 62 m3
11, — m3
24, 20 m3 üb. Raum
48, - m3
Der FRIEDHOF:
einmalige Gebühr
jährlich lauf. Gebühr
Arkadengrab
2. 500,-
200,-
Einzelgrab
500,-
100,-
Doppelgrab
1.000,-
200,-
Umengrab
500,-
200,-
Grab öffnen
1.500,-
SONSTIGE:
Hundegebühren
1
500,- pro Jahr
Nr.
27
1/93
Dorfzeitung
Seite 3
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