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[1994-02] Dorfzeitung Inzing Nr.31 (1994)
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iGEMEINDERAU

4. Löschhydrant für Industriegebiet (Ansu¬
chen Fa. Walcher)

5. Zuschuß für Sozial- und Gesundheitsspr¬
engel (S 54.300,—)

6. Schibuskosten für Winter 1993/94

7. Wasserleitungsanbohrgerät

8. Kanalerweiterung Klotzweg

9. Energieberatung für Gemeindeobjekte

10. Beauftragung eines Rauchfangkehrers
für das Gemeindegebiet

11. Anpassung Versicherung bei verschie¬
denen Gemeindeobjekten

12. Aufstellung eines Würstelstandes - An¬
suchen Maizner Hermann jun.

13. Anschlagtafeln für Wahlplakate - An¬
trag SPÖ Inzing

14. Park & Ride

15. Kinderspielplatz - Pachtvertrag

16. Bericht von der Sitzung ds Kulturaus¬
schusses vom 2. 5.1994

17. Wohnung Vinzenz-Gasser-Heim

18. Wohnung Kirchgasse 1

19. Mietzinsbeihilfeansuchen

20. Allfälliges

Im westlichen Bereich der Industriezone
soll ein Löschhydrant aufgestellt werden.
Auf Anfrage von GR Grüner erklärt Ersatz-

GR David Eiterer, daß der versprochene
Hydrantenplan für Inzing derzeit in
Ausarbeitung sei.

Die Gemeinde bezahlt einen Anteil an den
Schibuskosten zum Rangger Köpfl von S
39.826,—, der Tourismusverband über¬
nimmt S 16.200,—, das sind 25 % der
Gesamtkosten.

Es wird beschlossen, das fehlende Ab¬
wasserkanalteilstück im Klotzweg mit einer
Länge von 90 m zum nächstmöglichen
Zeitpunkt (Spätherbst 94) zu verlegen. Die
Kosten werden mit S 360.000,— geschätzt.
Der Gemeinderat beschließt, für Gemeinde¬
objekte vom Verein „Energie Tirol" in Inns¬
bruck, eine Energieberatung durchführen zu
lassen, mit dem Ziel, Energie zu sparen. Die
Kosten der Beratung belaufen sich auf ca. S
5.000,—.

Der Gemeinderat steht der Aufstellung eines
Würstelstandes grundsätzlich positiv ge¬
genüber, der beantragte Standort in der un¬
teren Kohlstatt wird jedoch abgelehnt.
Die Gemeinderatsfraktion der SPÖ bringt
einen schriftlichen Antrag zur Aufstellung
von vier Anschlagtafeln für Wahlwerbung
ein. Gleichzeitig soll das Anbringen von
Wahlwerbung in anderen Bereichen unter¬

sagt werden. Der Antrag wird bis zur Klä¬
rung der rechtlichen Grundlagen zurückge¬
stellt.

Die ÖBB legen einen Vertragstext zum Bau
einer Park & Ride Anlage beim Bahnhof
vor. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf
1,7 Mill. S, die Gemeinde soll die Hälfte
davon übernehmen. Man versucht, Raum¬
ordnungsmittel des Landes dafür zu be¬
kommen.

Der Pachtvertrag für den Spielplatz beim
Schwimmbad wird auf weitere fünf Jahre
verlängert.

GR Sailer berichtet über eine Fragebogen¬
aktion zur Gestaltung des Festaktes bei der
Jungbürgerfeier. Ersatz-GR Gstir wendet
ein, daß eine Jungbürgerfeier mehr sein
sollte als ein bloßer Festakt und yerweist auf
seine Vorschläge in entsprechenden Aus¬
schußsitzungen.

Unter dem Punkt „Allfälliges" erkundigt
sich GR Gstir, wann die nächste öffentliche
Gemeindeversammlung (laut TGO jährlich
vorgeschrieben) geplant ist. Die letzte
Gemeindeversammlung fand im April 1993
statt. BM Heel erklärt, daß im Laufe des
Jahres 1994 eine solche abgehalten wird.

KANALGEBUHRENORDNUNG DER GEMEINDE INZING

Der GR der GD I nzing hat mit Sitzungsbeschluß vom
06.04.i994 die Wasserleitunggebührenördnung, Wasserlei¬
tungsordnung und Kanalgebührenordnung beschlossen.

Nachstehend Auszüge aus dieser Gebührenordnung. Detail¬
lierte Auskünfte erhalten Sie im Gemeindeamt.

KJWALGEBÜHRENORDNUNG
DER GEMEINDE INZING

§1
Einteilung der Gebühren

1. Zur Deckung der erstmaligen Herstellungskosten der Gemeindekanalanlage und zur Deckung
der Instandhaltung*-. Emeuenings-, Betriebs- und Verwaliwtgskosten erhebt die Gemeinde für
den Anschluß eines Grundstückes an die Kanalanlage eine Anschlußgebilhr und für die
laufende Benützung derselben eine Kanalbenützungsgebühr.

§3
Bemessungsgrundlage und Höhe der Anschluftgebühr

/. Bemessungsgrundlage für die Anschlußgebilhr ist der umbaute Raum (Baumasse) im Sinne des
5 20 der Timler Bauordnung.

2. Die Anschlußgebühr betrügt S 22,— 4- USt. pro m3 der Bemessungsgrundlage.

§4

Bemessurigsgrundlnge und Höhe der Kanalbenützungsgebühr
/. Bemessitngsgrundlagc Ist der durch Wassen.ühler gemessene Wasserverbrauch.
2. Die Gebühr betrdgt S 10.-+ USt. pro ml Wasserverbrauch.

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Freimengen von der Kanulbenützungsgebühr

/. Für Objekte mit Viehhaltung wirdßlr die Kanalbenützungsgehühr je Großvieheinheit ein
Wasserverbrauch von 14 m3 pro Jalir freigestellt. Die Großvieheinheiten werden nach den
Richtlinien der Landeslandwtrtschaftskammer errechnet (nach dem jeweiligen Ergebnis der
letzten Viehzählung}. Pro Bewohner solcher Objekte ist eine Mindcstgebiliir von jährlich 40
mS zu entrichten.

2. Für Intensivohsthau wird pro Hektar und Jahr 10 mj freigestellt.

3. Für landwirtschaftliche Gärtnereien ist keine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Zur
Berechnung der Freimenge muß ein SubzOhlcr eingebaut werden.

4. Für Hansnarren werden nachsiehende Freimengen pro Jahr gewöhn:

a) bis 100 m2 Rasenfläche 3m3
" 200m2 • x~'

• 300m2 ■
" 400m2
" 500 m2 und mehr

9m3
12 m3
15 m3

b) bis 10 m.2 Gemüsegarten 3m3
" 20m2- 6m3

~ 30m2 ' 9m3

c) bis 5 lim. Balkon mit Blumen 1 m3
' 10 lfm. ■ 2m3

• 15 lfm ■ 3m3

usw.

Vorstehende Angaben müssen vom Hausbesitzer rechtsverbindlich erklärt werden. Unrichtise

Angabenföhren zum Verlust der Freimengen.

Änderungen in den Flüchen müssen heim Gemeindeamt Inzing gemelder werden.

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG
DER GEMEINDE INZING

§1
Einteilung der Gebühren

Anschh <fl. ein " Grundstückes an die Gemeindesvasserleitune und für den laufenden

§3

der Anschlud- und Erweiterungsgebühr


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