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Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins Bd.03 (1872)
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Centralalpen. — Venediger-Gruppe.

Kais an und für sich das Material an Führern so ausgezeichnet,
dass sich im Fall des Bedürfnisses leicht noch einige Dutzende
von der tüchtigsten Art aufstellen Hessen , und hat haupt¬
sächlich Thomas Groder als Obmann der Führerschaft durch
sein massvolles, unparteiisches und kluges Wesen zum Ge¬
deihen des Ganzen ungemein viel beigetragen. Aber das
Hauptgewicht wird trotzdem stets darauf zu legen sein, dass
durch praktische und stricte gesetzliche Normen das Ganze
geregelt und dadurch, dass jedem sein Recht und sein Wirkungs¬
kreis genau vorgezeichnet wird, jede Willkürlichkeit und dadurch
der Grund zur Eifersucht und vor Allem zum gegenseitigen
Brodneide, genommen werde.

Als die wichtigsten gesetzlichen Normen , welche hiemit
gemeint sind, bezeichnen wir Aufstellung eines genauen und
umfassenden Tarifes, Gründung eines Vereines der concessionirten
Führer, durch den die Zuweisung der von den Einzelnen zu
machenden Touren, sowie die Anlage einer Cassa besorgt wird,
in welche die Führer eiuen Percentsatz ihres Verdienstes
einzuzahlen haben, und aus welcher die Auslagen für Herstellung
und Instandhaltung der Wege, Hütten, der Führerausrüstung
u. s. w. bestritten werden. Diese Einrichtungen haben sich
nicht blos in Kais und Heiligenblut, sondern schon seit
Längerem in der Schweiz vollständig bewährt, und sie sollten
nun auch in Prägraten ins Leben treten.

Der erste Tag verging damit, dass bei dem Herren Pfarrer
sowie beim Wirthe noch nähere Erkundigungen über die
Persönlichkeiten der Führer, soweit sie Herrn Stüdl nicht
schon bekannt waren, eingezogen wurden. Für den folgenden
Tag wurde nun eine Versammlung aller jener eiuberufen,
welche schon als Führer dienten, oder welche wenigstens die
Qualifikation und die Absicht dazu besassen. Ziemlich ^früh
am Morgen kam man zusammen uud nachdem Herr Stüdl, der
von den Führern wegen seiner Freigebigkeit und Leutseligkeit
ebenso geliebt, wie als Vertreter des Deutschen A. V. und
der Behörde respectirt ist, den Versammelten den Zweck und
die Absicht der Versammlung erklärt hatte, ging man daran
einen Tarif auszuarbeiten. Die Bestimmungen der Preise
wurden durchaus nach den Anträgen der Leute und nach
allgemeiner Zustimmung festgesetzt. Der Tarif lautet: