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Amtsblatt 1935 Nr. 13 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Amtsblatt Nr.13_

14,300 8 erfordert. Der Gemeindetag findet, daß sich
diese Ausgabe entsprechend den vorliegenden Gutachten
des Bau- und Finanzausschusses mit Rücksicht auf die
wirksame Arbeits- und Wohnungsbeschaffung rechtfer¬
tigen läßt, die mit der Erbauung der Siedlungshäuser
erfüllt wird. Er beschließt, die Vaureifmachung durch¬
zuführen, die Bedeckung der Kosten soll durch Abver-
kauf von Baugründen in den sogenannten Kriegerheim¬
stättengründen an der Amraser Stadtgrenze gefunden
werden.

Die Baureifmachung umfaßt die Anlage eines Ent¬
wässerungsnetzes für die versumpften Gründe, die Er-
Weiterung der Trinkwasserleitung, die Herstellung von
Zwei Brücken über einen Bach, die Herstellung der not¬
wendigen Straßen im Siedlungsgebiet und admini¬
strative Auslagen.

Vertrauliche Fitzung
I. Berichterstatter Bürgermeister Franz Fischer

Ueber Antrag des Finanzausschusses wird die der
Etadtgemeinde gehörige sogenannte Siedlküchenkonzes-
sion (bisheriger Standort Ausstellungshalle) an Herrn
Johann Weger, Gutsbesitzer und Weinhändler in Gir-
lan, gegen Leistung von 10.000 Schweizer Franken Nom.

Obligationen der Innsbrucker Schweizer Frankenan-
leihe verkauft.

11. Berichterstatter Bürgermeisterstello. Adolf Platter

Der Regelung finanzieller Auseinandersetzungen, die
ihren Grund in den Instandsetzungsarbeiten des soge¬
nannten Hö'lblinghauses in der Hergog-Friedrich-Strahe
haben, wird Zugestimmt.

III. Berichterstatter Stadtrat Otto Thonig

1. Das der Stadtgemeinde gehörige Haus Heiliggeist-
straße 1a samt kleinem Stöckl, jedoch ohne Wohnstöckl,
wird an Herrn Direktor Anton Pohl, Wilhelm-Greil-
Straße 23, zum Preise von 65.000 8 mit Festsetzung
einiger weiterer Eingelbedingungen verkauft.

2. Die der Stadtgemeinde gehörigen Grundparzellen
1532/13 KG. Pradl und 1532/14, erstere im Ausmaße
von 360 iu2, letztere im Ausmaße von 440 m^, werden
an Frau Therese Kluibenschadl, Kravoglstraße 2, ver¬
kauft. Der Preis beträgt gemäß früherer Gemeinderats¬
beschlüsse 8 9.— pro Quadratmeter.

Die Sitzung wurde um halb 8 Uhr geschlossen.

Vierte Sitzung öes Innsbrucker

Gemeinöetages am so. Dezember

Einige wichtige und dringende Angelegenheiten ver-
anlaßten den Herrn Bürgermeister, die Mitglieder des
Gemeindetages auf den 10. Dezember 1935, 4 Uhr nach¬
mittags, zufammenzuberufen, wenn auch erst eine
Woche seit dem Stattfinden der letzten Sitzung ver¬
strichen war.

Der Gemeindetag erledigte in der Zeit von 4 Uhr bis
halb 10 Uhr abends in größtenteils öffentlicher Sitzung
und in rascher Arbeit die recht umfangreiche Tagesord¬
nung.

l. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Nlelzer

Der vom Rechtsausschusse vorgelegte Entwurf einer
neuen Geschäftsordnung für den Gemeindetag wird mit
wenigen Aenderungen zum Beschlüsse erhoben.

ll. Berichterstatter Vürgermeisterstellv. Aöolf Platter

1. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für die

städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pen¬
sionsparteien und für die städtischen Arbeiter zu Weih¬
nachten 1935 eine Zuwendung nach den im Vorjahre

festgesetzten Richtlinien bewilligt. Demnach erhalten
städtische Beamte, Vertragsangestellte und Pensions-
parteien, deren monatlicher Vruttobezug an Gehalt und
allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an
Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von brutto
8 400.— nicht übersteigt, für jedes Kind, für das die
Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der
Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis
stünde, eine einmalige Zuwendung von 8 10.—. Von je¬
nen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionspar¬
teien, deren Vruttobezug 8 400.— übersteigt, erhalten
nur jene diese Zuwendung, und zwar für jedes Kind,
die mehr als zwei Kinder haben.

Weiters erhalten alle städtischen Arbeiter als Weih-
nachtszuwendung je 8 10.—.

2. Wegen der in Hinkunft ganzjährlich stattfindenden
Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der Kanalab¬
gabe für Mehrwasser, welche sich aus der Anbringung
von Frostabläufen ergibt, beschließt der Gemeindetag
über Antrag des Finanzausschusses.-

a) für jene Anwesen, welche genötigt sind, Frostabläufe einzu¬
stellen, geschieht die Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der
Kanalabgabe für Mehrwasser ganzjährig, damit die Härten der
halbjährigen Abrechnung, welche insbesondere im ersten Halbjahre