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Amtsblatt 1935 Nr. 05 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Nr. 5

15. April 1935

1. Jahrgang

Der Iahresvoranschlag für

Von Regierungskommisfär Kran5 Fischer

Als im Jahre 1931 die Verwaltungsreform im
Stadtmagistrate durchgeführt wurde, wurde der Ver¬
waltungskörper des Magistrates in das Magistrats-
Präsidium, die Magistrats-Direktion und acht Abteilun¬
gen gegliedert. Die gesamten Aufgaben des Stadtmagi
strates wurden dieser Gliederung entsprechend aufge¬
teilt; jede Doppelgeleifigkeit ist hiedurch ausgeschlossen.
Diese Einteilung bildet auch die Grundlage für den
Aufbau des Voranschlages. Jede Abteilung trägt die
Verantwortung für die ihr im Voranschlage zugewie¬
senen Einnahmen und Ausgaben.

Nachfolgende Zeilen haben nur den Zweck, eine
Uebersicht über den Wirtschaftsplan für das laufende
Jahr zu geben. Eine erschöpfende Darstellung des Wirt-
fchaftsplanes ist im Rahmen dieses Aufsatzes nicht
möglich; es können nur interessante Einzelheiten ge¬
bracht werden, die eine beschränkte Einführung in die
gesamte Wirtjchaftsverwaltung der Stadtgemeinde er¬
möglichen.

^) Magiftratspräsidium.

Unter diesem Titel sind alle Auslagen der Gemeinde
zusammengefaßt, die durch die Bezahlung von Funk¬
tionsgebühren an den Bürgermeister, Regierungskom¬
missär und andere Mitglieder des Gemeindetages auf¬
laufen. Ferner ist darin der Sachaufwand für diese
Funktionäre an Amtserfordernissen, Vertretungsgebüh¬
ren, Reisekosten usw. enthalten; ebenso die Auslagen
der Stadt für ihre Mitgliedschaft bei Körperschaften,
wie z. V. die Mitgliedschaft zum Städtebund, zur Ge
sellschaft für Straßenwesen, zum Heimatschutzverein und
andere, welche die Stadt ideell zu unterstützen ver¬
pflichtet ist. Alle diese Auslagen sind für 1935 mit
8 45.540. und damit um rund 5 30.000. niedriger
veranschlagt als im Vorjahre. Der Bürgermeister. Re
gierungskommissär, erhält die Bezüge der 1. Dienst
Klasse, 1. Gehaltsstufe des Gehaltsschemas für die Bun¬
desbeamten, die für die Stadtgemeinde eine Ausgabe

von 8 17.840.— im Jahre bedeuten. Die Nettobezüge
des Bürgermeisters betragen monatlich 8 1283.—. Für
die Bezahlung von Funktionsgebühren an den vom
künftigen Gemeindetage zu wählenden Bürgermeister-
Stellvertreter und für die Bezahlung besonderer Dienst¬
leistungen von Mitgliedern des Gemeindetages wurde
ein Betrag von 8 15.600.— vorgesehen, der voraussicht¬
lich nur Zum Teile benötigt werden wird, da die Einbe.
rufung des Gemeindetages durch die verzögerte Gesetz-
werdung des Stadtrechtes erst zu einem späteren Zeit¬
punkte möglich sein wird, als ursprünglich anzunehmen

war.

L) Magistrats-Direktion.

Das Erfordernis aus diefem Titel beträgt 8 1,181.830.
Der auf den ersten Blick unverständlich hohe Betrag
erklärt sich daraus, daß der Magistrats-Direktion, die
an und für sich nur einen Personalaufwand von
8 57.850.— erfordert, die Gehaltsrechnungsstelle, die
verschiedenen Hilfsämter und das Archiv mit einem
Personalaufwand von 8 101.850.— unterstellt sind und
daß weiters mit Rücksicht auf die der Magistrats-Di¬
rektion zufallenden Personal- und Gehaltsagenden bei
der Magistrats-Direktion auch die Sozialversicherungs-
beiträge für die Beamten, Angestellten und Arbeiter
aller städt. Aemter und der diesen unterstellten Betriebe
sowie sämtliche Ruhe- und Versorgungsgenüsse für
städt. Beamte und Arbeiter und deren Hinterbliebene
verrechnet werden. Außerdem werden zu Lasten der
Magistrats-Direktion auch die Auslagen für die Frem¬
denverkehrsförderung mit 8 28.000.— und weiters mit
einem Betrage von 8 31.000.— die Subventionen ver
bucht, die von der Stadtgemeinde aus dem Gesichts¬
punkte der Kunstförderung bewilligt wurden, wie z. V.
die Subventionen für das Ferdinandeum, für das
Volkskunstmuseum, für das städt. Orchester usw. Die
Ausgaben für die Magistrats-Direktion setzen sich da¬
mit in der Hauptsache zusammen aus dem Personal-