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Amtsblatt 1936 Nr. 03 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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.Amtsblatt Nr. 3

Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck getroffenen Ver¬
einbarungen keinerlei finanzielle Belastung für die
Stadtgemeinde Zur Folge.

Der Gemeindetag begrüßte über Antrag des Bau-
ausschusses im Interesse der Belebung des Innsbrucker
Arbeitsmarktes die Ausführung des projektierten Neu¬
baues des Krankenhauses und gibt die verlangte Zu¬
stimmung namens der Stadtgemeinde ab. Er schließt
sich dem bereits im Laufe der Verhandlungen vom
Herrn Bürgermeister Fischer ausgesprochenen Wunsche
nachdrücklichst an, daß beim Neubau möglichst viele
Innsbrucker Gewerbetreibende berücksichtigt werden
sollen.

2. Es ist in Aussicht genommen, die neugebildeten
Grundparzellen des der Stadtgemeinde bei den Aller¬
heiligenhöfen gehörigen Siedlungsgeländes teilweise
dem freihändigen Verkauf zuzuführen.

Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses, wel¬
chem Vorschläge des Stadtbauamtes zugrunde liegen,
beschließt der Gemeindetag, für die Abgabe diefer Par¬
zellen folgende Richtlinien aufzustellen:

Für den Quadratmeter Baugrund werden 8 4.— verlangt. In
den Bauparzellen inbegriffen sind auch die Damm- und Einschnitts-
böfchungen der angrenzenden Straßen; ausgenommen ist die
Bauparzelle 933/9, bei welcher die hohe Dammböschung zur Straße
gehört.

Außerdem hat jeder Käufer einer Grundparzelle an die Ge¬
meinde Hötting eine Wasseranschlußgebühr von 8 400.— zu be¬
zahlen und die Anschlußleitung von dem vorhandenen Hauptrohr-
strang in der Straße ins Haus auf seine Kosten zu besorgen. Bei
jenen Parzellen, wo die Anschlüsse an die Hauptleitung schon ge¬
macht sind (Parzelle 933/9—933/12 und 931/16—931/19) sind
die Kosten hiefür der Stadtgemeinde bei Erlegung des Grundkauf¬
preises zurückzuerstatten. Diese Kosten betragen 8 75.— pro Par¬
zelle.

Ferner sind an das EWI. die Kosten für die Stromzuleitung bis
zum Anfchlußkasten im Hause im Betrage von 8 350. direkt
zu bezahlen.

In vorstehenden Beträgen sind die Kosten für die Herstellung
der Straßen und der Hauptwasserleitungen sowie für die Bei¬
tragsleistung der Stadtgemeinde zum Bau eines Wasserreservoirs
inbegriffen.

Der Verkauf der Gründe ist noch von
der Erfüllung folgender Bedingungen
abhängig zu machen:

1. Das Aeußere jedes geplanten Siedlungshaufes muß sich aus
schönheitlichen und städtebaulichen Rücksichten dem Charakter der
bereits erbauten Siedlungshäuser anpassen. Der Bauplan bedarf
daher vor der behördlichen Genehmigung der Zustimmung des
Stadtbauamtes.

2. Der Abstand des geplanten Neubaues von den Straßen ist
einvernehmlich mit dem Stadtbauamt festzulegen.

3. Das Gebäude darf nur aus Erdgeschoß und 1. Stock bestehen.
Ein Einbau von Dachkammern ist nur zulässig, wenn dadurch das
Aeußere des Gebäudes nicht verunstaltet wird. Pultdächer sind un¬
zulässig.

4. Die Einfriedungen gegen die Straßen müssen im Einklang
mit jenen der vorhandenen Siedlungshäuser ausgeführt werden.

5. Mit dem Bau muß innerhalb eines Jahres nach Abschluß des
Kaufvertrages begonnen werden.

Berichterstatter Ftaötrat 9e. Anton lNelzer

Die Stadtgemeinde hat seinerzeit dem sozialdemokra¬
tischen Erziehungs- und Schulverein „Freie Schule —
Kinderfreunde" das Grundstück E.-Il. 999/11, K.-G.

Wilten, Parz.-Nr. 749/3 Kinderheim und 749/4 Wiese
für das Kinderheim in Wilten, Leopoldstraße 44a, über¬
lassen. Die Verwendung des Grundes für Iugendfür-
sorgezwecke wurde durch Eintragung einer Reallast
gesichert.

Nach der Februarrevolte wurde der Grundkomplex
nebst dem übrigen Vermögen des genannten sozial¬
demokratischen Vereines vom Bunde beschlagnahmt.

Nunmehr soll das Kinderheim seinem Fürsorgezweck
wieder zugeführt werden und wurde das Eigentum an
dieser Liegenschaft vom Bundeskanzleramte an den
Iugendfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg über¬
tragen. Die Stadtgemeinde hat die Bestrebungen des
Iugendfürsorgevereines auf Uebernahme dieses Heimes
und auf den Betrieb zu Iugendwohlfahrtszwecken im
Zuge der geführten Verhandlungen unterstützt und hat
feinerzeit die Zusicherung erteilt zur Ermöglichung des
Ankaufes, bzw. zur Ablöfung von Hypotheken, die auf
diesem Heime liegen, einen Betrag von 30.000 5 zur
Verfügung zu stellen.

Nunmehr stellt der Rechtsausschuß an den Gemeinde¬
tag den Antrag, einem Übereinkommen zwischen der
Stadtgemeinde und dem Iugendfürsorgeverein für
Tirol und Vorarlberg hinsichtlich Erwerb und Betrieb
dieses Heimes unter der Voraussetzung zuzustimmen,
daß folgende gegenseitige Verpflichtungen rechtswirk¬
sam vereinbart werden:

a) Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, dem Iugendfürsorge¬
verein für Tirol und Vorarlberg zur Erwerbung des aus dem Be¬
sitz des sozialdemokratischen Erziehungs- und Schulvereines „Freie
Schule — Kinderfreunde" stammenden Anwesens in Innsbruck,
Leopoldstraße 44a. E.-Zl. 999/11, K.-G. Wilten. Parz.-Nr. 749/3,
Kinderheim und 749/4, Wiese, einen unverzinslichen Betrag von
30.000 5, zahlbar in 6 Jahresraten, zu leisten, wobei die erste
Rate mit Inkrafttreten dieses Uebereinkommens, die übrigen je¬
weils im Jänner der nächstfolgenden Jahre fällig sind;

d) der Jugendfürforgeverein für Tirol und Vorarlberg ver¬
pflichtet sich, die Leitung des Fürsorgeunternehmens „Jugend¬
heim Iung-Oesterreich" einem Ausschuß zu übertragen, dem ab¬
gesehen von dem vom Vereine bestellten Vorsitzenden der Bürger¬
meister der Landeshauptstadt Innsbruck oder ein von diesem
bevollmächtigter Beamter des Magistrates, ein vom Gemeinderat
zu entsendendes Mitglied des Gemeindetags und zwei Vertreter
des Jugendfürsorgevereines angehören:

c) das Anwesen ist so zu verwerten, daß es zu Wohlfahrts¬
zwecken der vaterländischen Jugendorganisation (österreichische
Staatsjugend) dienstbar gemacht wird, daß während der Nach¬
mittagsstunden ein nach fürsorgerischen Grundsätzen aufgebauter,
allgemein zugänglicher Hortbetrieb sowie in den Sommermonaten
eine Jugendwandererherberge eingerichtet und erhalten werden
kann;

6) die Stadtgemeinde hat keine wie immer gearteten sonstigen
Verpflichtungen oder Zahlungen, insbesondere nicht Iahlungen
für den Betrieb des Jugendheims, zu leisten, sie verzichtet anderer¬
seits auf allfällige aus der Verwaltung des Jugendheims erziel¬
bare Einnahmen oder Fruchtgenüsse oder dergleichen:

«j der Jugendfürsorgeverein übernimmt die Verpflichtung, für
den Fall, als die grundbücherlich einverleibte Reallast der Ver¬
pflichtung zur dauernden Widmung dieser Liegenschaft für Zwecke
der Jugendfürsorge und Jugenderziehung in Fortfall kommen
sollte, an die Stadtgemeinde Innsbruck den Betrag von 75.000 8
Gold zu leisten, wogegen dann die übernommene Widmungsver¬
pflichtung in Wegfall kommt und die Stadtgemeinde Innsbruck
zur Einwilligung in die Löschung dieser vereinbarten Reallast
verbunden ist.