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Amtsblatt 1937 Nr. 07 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Nr. 7

15. IM 1937

3. Jahrgang

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Die Erweiterung öer Meiherburg-Anlagen

Von Magistrats-Dberrat Dr. ltöuarö Angerer

Als im Jahre 1911 das maximilianische Lustschloß
Weiherburg mit seinem großen Besitz von der Familie
Attlmayr abgestoßen werden sollte, griff der Gemeinde¬
rat der Landeshauptstadt Innsbruck unter Führung
des Bürgermeisters Greil sofort zu und erwarb es für
die Stadtgemeinde, um der Bevölkerung Innsbrucks
eine in unmittelbarer Nähe der Stadt befindliche Er¬
holungsstätte zu schaffen und das Schloß als solches
vielleicht einmal irgend welchen Sammlungs- oder Mu¬
seumszwecken zuzuführen. Der letztere Gedanke konnte
bis jetzt nicht verwirklicht werden, das Museum für
Volkskunst, das im Schlosse untergebracht werden
ollte, fand in den Räumen des ehemaligen Gymna-
iums neben der Hofkirche einen hervorragenden Platz;
o blieb der vordere Teil des Obergeschosses des Schlos-
es mit dem Maximiliansaal bis heute unbenutzt. Doch
die Hauptabsicht, die mit dem Ankaufe des Schloßbe¬
sitzes verbunden war, setzte Bürgermeister Greil sofort
in die Tat um. Er beauftragte das Stadtbauamt im
Zusammenwirken mit der Stadtgärtnerei, Pläne für
eine großzügige Parkanlage mit Auffahrtsstraße auszu¬
arbeiten und rasch ging es dann unter der unmittel¬
baren Leitung des Ing. Fritz Konzert an die Ausfüh¬
rung. Heute nach 25 Jahren breiten unterhalb des
Schlosses wundervoll gewachsene Bäume verschiedener
Art, alle mit Bedacht an ihre Plätze gesetzt, kühlen
Schatten über den Spaziergänger aus, wenn er vom
Hohen Weg auf der leicht ansteigenden Schloßstraße
oder den verschlungen angelegten Wegen über die Aus¬
sichtswarte zum Schloß hinaufwandelt. Da mit dem
Schloß auch der darüberliegende Wald fast bis zur Hun¬
gerburg miterworben wurde, konnte der Innsbrucker
Verschönerungsverein auch einen seiner herrlichsten
Wege, den Wilhelm-Greil-Weg, anlegen, der vom
Schloß Weiherburg in sanfter Neigung den hochstämmi¬
gen Wald bis zur Hungerburg durchzieht.

Unmittelbar benachbart liegt gegen Westen zu Zwi¬
schen dem Hohen Weg am Inn und der Weiherburg¬
gasse ein anderes Parkgelände mit einem großen,

völlig ebenen Platz und einem darunter steil abfallen¬
den Hang. Am ebenen Platz erhebt sich ein stolzer
Villenbau, einstmals der Wohnsitz eines Musikprofes¬
sors, später des bekannten Landschaftsmalers Prof.
Edgar Meyer. Dieses Gelände der Villa Bianca trennt
nur ein kleiner Graben, von einem winzigen Wässer¬
lein durchbogen, vom Weiherburgpark; es bildet eigent¬
lich seine natürliche Fortsetzung. Nichts begreiflicher, als
daß oft fchon der Wunsch rege wurde, auch diesen herr¬
lichen Fleck Landes der Bevölkerung zugänglich machen
zu können.

Nach dem Tode des letzten Besitzers griff der hochver¬
dienstvolle Ehrenbürger unserer Stadt, Kaufmann und
Vorsteher der Sparkasse der Stadt Innsbruck, Herr
Hans Hörtnagl, diesen Wunsch der Allgemeinheit auf.
Mit größter finanzieller Unterstützung der Sparkasse,
durch Gewährung einer Spende und eines Darlehens
zu besonders günstigen Bedingungen sowie durch die
hochherzige, von edelstem Bürgersinn zeugende Spende
eines Innsbrucker Kaufmannes konnte die Stadtge¬
meinde, die aus eigenen Mitteln damals dazu nicht im¬
stande gewesen wäre, daran gehen, Kaufsverhandlun¬
gen aufzunehmen. Es war einer der ersten großen Be¬
schlüsse des auf Grund der jetzigen Verfassung bestell¬
ten neuen Gemeindetages der Landeshauptstadt, als er
am 3. Dezember 1935 der Erwerbung um den Kauf¬
preis von 150.000 8 zustimmte. Mit Kaufvertrag vom
6. April 1936 ging das große Besitztum Villa Bianca in
Hötting sodann auf die Stadtgemeinde Innsbruck über,
wobei dem ausdrücklichen Wunsche der Sparkasse ent¬
sprechend im Grundbuche die Widmung eingetragen
wurde, daß der Park des Anwesens dauernd der ge¬
samten Bevölkerung zur Verfügung bleiben müsse und
diese Bestimmung nur mit Genehmigung der Spar¬
kasse und der Landeshauptmannschaft für Tirol aufge¬
hoben werden könne. Durch diese großzügige Widmung
zum allgemeinen Nutzen erschien der Sparkasse auch
ihre großzügige geldliche Unterstützung dieser Vesitz-
erwerbung voll gerechtfertigt. Die Aufsichtsbehörden