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Amtsblatt 1938 Nr. 01 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Nr. 1

15. Jänner 1938

4. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag

5. Htzung am ^s. Dezember

Am Dienstag, den 21. Dezember 1937 fand über Ein¬
ladung des Herrn Bürgermeisters um 5 Uhr nachmittags
im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes eine öffentliche
Sitzung des Innsbrucker Gemeindetages statt, deren
Hauptthema die Beratung des Gemeindevoranschlages
für das Jahr 1938 war. Eingeleitet wurde diese Sitzung
durch einen Bericht, den Herr Major a. D. Amtsrat
Viktor Hurth namens des Ueberwachungsausschusses des
Gemeindetages erstattete. Dieser Bericht greift Zurück
auf die Verhältnisse vor Errichtung der Beschaffungs¬
stelle: er schildert die Errichtung derselben im Jahre
1930 und ihr Funktionieren nach dem Ergebnisse der
vom Ueberwachungsausschusse veranstalteten Uebervrü-
fungen. Das einwandfreie Funktionieren dieser Stelle
wird festgestellt und anerkannt und im besonderen durch
eine Vergleichsstatistik für die Jahre 1932 bis 1936 be¬
leuchtet. Ebenso wird über die Gebarung des Stadtbau¬
amtes hinsichtlich der Einhaltung des Voranschlages be¬
richtet und wird diese Gebarung als in jeder Hinsicht
einwandfrei bezeichnet.

Anschließend beschließt der Gemeindetag über Antrag
des Personalausschusses, daß den Bediensteten des Stadt¬
magistrates (städtische Beamte, Angestellte und Pensions¬
parteien des Magistrates und die Stadtarbeiter) im Jahre
1937 eine Weihnachtszuwendung nach den Richtlinien
und nach den Ansätzen des Vorjahres mit der Erweite¬
rung gewährt wird, daß in den Kreis der für die Weih¬
nachtszuwendung Bezugsberechtigten die Arbeiter-Ruhe¬
standsparteien, Arbeiter-Witwen und Empfänger von
Ehren- und Gnadengaben einbezogen werden.

Nach dem Antrage des Perfonalausfchusses gelten für
die Iuerkennung der Weihnachtszuwendung für 1937
folgende Richtlinien:

1. Alle vollbeschäftigten städtischen Beamten, Vertrags¬
angestellten und Pensionsparteien, deren monat¬
licher Bruttobezug an Gehalt und allen in die Pen¬
sion einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und
Versorgungsgenüssen den Betrag von 400 8 nicht

übersteigt, erhalten für jedes Kind, für das die Kin-
derzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der
Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhält¬
nis stünde, eine einmalige Zuwendung von 10 3.
Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pen¬
sionsparteien, deren Vruttobezug 400 8 übersteigt,
erhalten nur jene die Zuwendung, und zwar für
jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben.

2. Alle städtifchen Arbeiter ohne Rücksicht auf die Art
ihrer Verwendung und die Anzahl ihrer Arbeits¬
stunden erhalten eine Zuwendung von je 20 8.

3. Alle Ruhestandsparteien, Witwen und Waisen, die
Versorgungsgenüsse nach den Ruhegenuß- und Ver¬
sorgungsbestimmungen für die Stadtarbeiter be¬
ziehen, erhalten eine Zuwendung von je 20 8.

4. Alle Parteien, die im Bezüge von Gnadengaben und
Ehrengaben stehen, erhalten eine Zuwendung von
je 20 8.

5. Als Stichtag für die Begründung der Anspruchsbe¬
rechtigung gilt einheitlich der 1. Dezember 1937. Ge¬
halts und Lohnempfänger, die vor dem 1. Dezember
1937 aus dem städtischen Dienste geschieden sind,
haben keinen Anspruch auf die Zuwendung.

Die Auszahlung der Weihnachtszuwendung 1937 nach vorstehen¬
den Richtlinien ergibt folgenden Aufwand:

126 Beamte und Vertragsangestellte mit 229 Kindern 8 2.290.—
51 Pensionsparteien nach städt. Beamten (darunter

23 Witwen) mit 83 Kindern 8 830.—

359 Arbeiter (einschl. der Poliere und anderen höheren
Aufsichtsorganen des Stadtbauamtes und ein¬
schließlich aller Putzerinnen) 8 7.230.—
34 vorübergehend (Schottergrube Kranebitten, Kanal-
bauamt, Straßenbau) eingestehe Arbeiter, die aber
am Stichtag (1.12.1937) im städt. Dienste standen 8 680.—
81 Arbeiter-Ruhestandsparteien 8 1.620.—

24 Arbeiter-Witwen 8 480.—

25 Empfänger von Gnadengaben und Ohrengaben 8 500.—

8 13.630.—

Vürgermeisterstellvertreter Adolf Platter legt hierauf
namens des Finanzausschusses den Haushaltsplan der
Stadt Innsbruck für das Jahr 1938 vor und leitet die