/ 20 pages
Amtsblatt 1938 Nr. 01 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Search


.Amtsblatt Nr. 1

Veratungen mit einem Bericht ein, der eine Uebersicht
über die Ansätze des Voranschlages gibt und diese Ziffern
in Vergleich fetzt zu den entsprechenden Aufwands- und
Bedeckungsziffern des Vorjahres.

In der Generaldebatte meldete sich nur Herr Stadtrat
Dr. Anton Melger zu Wort, der den Voranschlagsentwurf
einer näheren Betrachtung unterzog. Die Svezialdebatre,
die darauf erfolgte Beschlußfassung brachte an den End¬
ziffern des Voranschlagsentwurfes nur unwesentliche
Aenderungen. Diese Endziffern find:

^. Magistratspräsidium' Gesamtausgaben 67.580 8, ge¬
genüber 75.620 3 im Vorjahre; Gesamteinnahmen wie
im Vorjahr 21.600 8.

V. Magistratsdirektion: Gesamtausgaben 2,754.170 8, ge¬
genüber 2,586.910 8 im Vorjahre; Gesamteinnahmen
180.880 8, gegenüber 182.070 8 im Vorjahre.

Magistratsabteilung I (Bezirksverwaltungsamt) : Ge¬
samtausgaben 116.740 8, gegenüber 111.330 8 im Vor¬
jahre; Gesamteinnahmen 14.400 8, gegenüber 16.700 8
im Vorjahre.

Magistratsabteilung II (Polizei): Gesamtausgaben
355.570 8, gegenüber 363.060 3 im Vorjahre; Gesamtein¬
nahmen. 55.100 8, gegenüber 54.730 8 im Vorjahre.

Magistratsabteilung III (Finanzamt): Gesamtausgaben
4,629.640 8, gegenüber 4,159.660 8 im Vorjahre; Gesamt¬
einnahmen 7,915.380 3, gegenüber 7,846.120 8 im Vor¬
jahre.

Magistratsabteilung IV (Wirtschaftsamt): Gesamtaus¬
gaben 1,840.000 8, gegenüber 1,705.800 8 im Vorjahre;
Gesamteinnahmen 1,703.940 8, gegenüber 1,625.080 8 im
Vorjahre.

Magistratsabteilung V (Wohlfahrtsamt): Gesamtaus¬
gaben 2.135.160 8, gegenüber 2,064.500 8 im Vorjahre;
Gesamteinnahmen 230.160 8, gegenüber 228.960 8 im
Vorjahre.

Magistratsabteilung VI (Vauamt): Gesamtausgaben
1,065.470 8. gegenüber 1,048.360 3 im Vorjahre; Gesamt¬
einnahmen 1,944.250 8, gegenüber 1,929.130 8 im Vor¬
jahre.

Magistratsabteilung VII (Gesundheitsamt) : Gesamtaus¬
gaben 32.250 8, gegenüber 29.080 8 im Vorjahre; Ge¬
samteinnahmen 5710 8, gegenüber 5420 8 im Vorjahre.

Magistratsabteilung VIII (Veterinäramt) : Gesamtaus¬
gaben 84.030 8, gegenüber 80.750 8 im Vorjahre; Ge¬
samteinnahmen 63.400 8, gegenüber 62.000 im Vorjahre.

Demgemäß schließt der Voranschlag mit einer Gesamt¬
ausgabensumme von 13,080.610 3, gegenüber 12,225.070
Schilling im Vorjahre. Die Einnahmensumme beträgt
12,134.820 8, gegenüber 11,971.810 im Vorjahre. Der Ab¬
gang beträgt somit 945.790 8.

Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der Ge¬
meindetag, für das Jahr 1938 nachstehende Gemeindezu¬
schläge zu den Bundes- und Landesabgaben und nach¬
stehende selbständige Gemeindeabgaben einzuheben, de¬
ren voraussichtliches Erträgnis in den vorstehenden Zif¬
fern des Haushaltsplanes bereits veranschlagt ist:

1. Einen 1500proz. Zuschlag zur Landesgebäudesteuer nach
dem Mietwerte;

2. einen IWproz. Zuschlag zur 15proz. Landesgebäudesteuer;

3. einen 500proz. Zuschlag zur Landesgrundsteuer:

4. einen Zuschlag zur Lanoesenergieaogaoe, dessen gesamte
Höhe nicht mehr als 1,200.000 8 beträgt;

5. einen ällproz. Zuschlag zu den Immobiliargeoühren des
Bundes, welche bei Uebertragung unter Lebenden zu ent¬
richten sind, und zum Gebührenäquivalente:

6. folgende selbständige Gemeindeabgaben:

a) Die Vergnügungssteuer in den im Anhange zur Ab¬
gabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck für die
Lustbarkeitsabgabe festgesetzten Ausmatzen gemäß
§ 24 des Gemeindeabgabengesetzes;

d) die Abgabe für das Halten von Tieren als Hundesteuer
im Ausmaße von jährlich 30 3 für einen Hund, von
50 8 für jeden weiteren im gleichen Haushalte gehalte¬
nen Hund, von 10 8 für einen Wachhund gemäß § 25
des Gemeindeabgabengesetzes;

0) die Ankündigungsabgabe als Plakatabgabe im Aus¬
matze von 20 Prozent vom Entgelte, bei Steckschildern
nach Ausladung und Höhe bis zu 1 Meter mit 6 8, bis
1^ Meter mit 10 8, über I1/2 Meter mit 15 8 jährlich,
gemätz § 26 des Gemeindeabgabengesetzes;

6) die allgemeine Verbrauchsabgabe im Ausmatze von
30 Groschen für den Meterzentner Rohgewicht von den
im Gemeindegebiete zum Verbrauche gelangenden Wa¬
ren mit den im Dekrete der Landeshauptmannschaft für
Tirol vom 17. Juli 1934. Zl. VI— 406/15, enthaltenen
Einschränkungen gemätz § 27 des Gemeindeabgaben¬
gesetzes:

«) die besondere Verbrauchsabgabe für im Gemeindege¬
biete zum Verbrauche gelangende bestimmte Bedarfs¬
gegenstände im Ausmatze von 1 Prozent bis 10 Pro¬
zent der verordnungsmätzig festgesetzten Marktpreise
gemätz § 28 des Gemeindeabgabengesetzes;

t) die Verbrauchsabgabe auf Gas im Ausmaße von 8 Gro¬
schen für den Kubikmeter;

ß) die Feiloietungsaogabe im Ausmaße von 3 Prozent des
Erlöses beweglicher Sachen und 1 Prozent des Erlöses
unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Ver¬
steigerungen gemäß § 32 des Gemeindeabgabengesetzes;

k) die Untervermietaba.abe im Ausmaße von IN Prozent
des Mietzinfes, zuzüglich des Entgeltes für Nebenlei¬
stungen gemätz Landesgesetzblatt Nr. 42/1922, bzw.
Nr. 12/1932;

1) die Luxusgaststättenabgllbe im Ausmaße bis zu 10 Pro¬
zent vom Bruttoumsatz je nach Art des Luxusbetriebes
gemäß Landesgesetzblatt Nr. 48/1922, bzw. Nr. 64/1922;

K) die Konzessionsabgabe als Jahres-, Uebertragungs-
und Pachtaogabe gemäß LGBl. Nr. 20/1926 in dem in
diesem Gesetze bestimmten Ausmaße;
7. Auf Grund des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes:

a) Die Wasserpauschalabgaoe für jeden im Sinne der bis¬
herigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Wasser-
auslauf mit 15 8 für das Jahr und mit einer Bezugs¬
berechtigung von 300 Liter Wasser im Tage oder 110
Kubikmeter Wasser im Jahre;

d) die Abgabe für den Bezug des Mehrwafsers nach An¬
zeige des Wasserzählers mit 20 Groschen für den Kubik¬
meter;

e) die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Anzeige
des Wasserzählers bei gewerblichen Betrieben und An¬
stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens
5000 Kubikmeter mit 12 Groschen pro Kubikmeter als
Sondertarif.

Die auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf
Grund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüs¬
sen geltenden sonstigen Eondertarife bleiben weiterhin
aufrecht.

ä) die Kanalpauschalabgabe für jeden im Sinne der bis¬
herigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Auslauf
mit 14 3 für das Jahr und mit einer Berechtigung zur
Ableitung von 300 Liter Abwasser im Tage oder 110
Kubikmeter Abwasser im Jahre;

6) die Kanalabgabe für ole Ableitung des Mehrwassers,
mit 10 Groschen für den Kubikmeter:

k) die Kanalabgabe bei gewerblichen Betrieben und An¬
stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens 5N0l>
Kubikmeter mit 10 Groschen pro Kubikmeter, bei Ab¬
leitung von mehr als 50.000 Kubikmeter mit 7 Gro¬
schen pro Kubikmeter als Sondertarif.
Die auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf
Grund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüs-