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Amtsblatt 1939 Nr. 02 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Amtsblatt Nr. 2

gelang, gerade im wichtigsten Punkt des Hauptvertrages
das Risiko der Stadt wesentlich zu entlasten. Endlich war
man am 1. April 1924 so weit, daß der Gemeinderat an
diesem Tage die verschiedenen Vertragsentwürfe geneh¬
migte, und Zwar:

1. den Hauptvertrag über die Gründung der Tiroler
Wasserkraftwerke A.-G. in Innsbruck Cll^c;), ab¬
geschlossen Zwischen der Stadt Innsbruck einerseits
und den Banken andererseits, das waren a) der Österr.
Vodencreditanstalt, der Österreichischen Credit-Anstalt
für Handel und Gewerbe, beide in Wien, der Bank für
Elektr. Unternehmungen in Zürich, K) der Niederösterr.
Escomvte-Gesellschaft und der Tiroler Landesbank
und Hauptbank für Tirol und Vorarlberg, diese Ban¬
ken kurz Finanzgruppe genannt-

2. die Statuten der I^^k;

3. das Syndikatsübereinkommen zwischen der Stadt
Innsbruck einerseits und der unter a) und K) genann¬
ten Finanzgruppe andererseits,'

4. das Abschlußprotokoll als Nachtrag zum Hauptvertrag:

5. die Bedingungen für die Stromlieferung der I'I^^.K
an die Stadt Innsbruck.

Hiemit waren vom Gemeinderate alle für die Grün¬
dung der I^^k erforderlichen Beschlüsse gefaßt.

Der Beschluß des Gemeinderates vom 1. April 1924,
der nach dem damals geltenden Gemeindestatut der Ge¬
nehmigung der Aufsichtsbehörde bedurfte, wurde in der
Sitzung der Tiroler Landesregierung vom 15. Mai 1924
bestätigt, worauf am 11. Juni 1924 die Erklärung der
Stadt Innsbruck zur Übertragung des Eigentums am
Seebesitz an die Tiroler Wasserkraftwerke A.-G. unter¬
fertigt wurde und am 12. Juni 1924 durch Beschluß der
gründenden Generalversammlung die T'I^^K errichtet
wurde.

Im Hauptvertrag vom 31. März 1924 sind alle Rechte
und Pflichten zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck als
Besitzerin des Wasserbenützungsrechtes am Achensee und
des Grundbesitzes um den See und der ^I^^6 als der
Übernehmerin dieses Besitzes samt den Rechten und
Pflichten festgehalten. Im Sinne des Angebotes enthält
der Hauptvertrag folgende Bestimmungen:

Die Stadt Innsbruck überträgt ihren ganzen Besitz am
Achensee einschließlich des Wasserbenützungsrechtes am
See und der Seeschiffahrt samt beweglichem Eigentum
an die I'I^^.K als Avvort, wogegen sie an der ersten
Aktienemission von insgesamt 10 Milliarden Kronen
Aktienkapital zwei Fünftel, das sind 400.000 Stück
Aktien zum Kurse von Kronen 10.000.— zum Nennwert
zugewiesen erhält. Von den weiter zu begebenen Aktien¬
emissionen bezieht die Stadt je ein Fünftel, von dem die
Hälfte auf die Abtragung der Schuld der I'I^^.K an die
Stadt für den eingebrachten Seebesitz zu verrechnen war.
Soweit das für die erste Vaustufe des Achenseewerkes
erforderliche Vaukavital von 17.1 Millionen Schweiger
Franken durch Aktienausgabe nicht voll aufgebracht wer¬
den sollte, wird die Ausgabe von Teilschuldverschreibun¬
gen in Aussicht genommen, für die die Stadt die selbst-
schuldnerische Bürgschaft zu übernehmen hat. Doch ist
auch für den Fall, daß dieses Kapital nicht rechtzeitig oder
überhaupt nicht voll aufgebracht werden könnte, vor¬
gesehen, indem die Finanzgruppe verhalten ist, den er¬
forderlichen Geldbetrag vorzuschießen. Die I'I^H.K tritt
im allgemeinen in alle Rechte und Pflichten ein, die die
Stadt gegenüber ihren mit der Seeerwerbung zusammen¬
hängenden Vertragsteilen eingegangen ist, bzw. eingehen
mußte. Alle diese Benutzungsrechte sollen der ?I^H6

jedoch nur auf 60 Jahre, gerechnet vom Beginn der
Stromlieferung, überlassen werden. Nach Ablauf dieser
Zeitspanne ist die Stadt berechtigt, den unentgeltlichen
Heimfall der Kraftwerkanlagen des ersten Bauabschnit¬
tes am Achensee und des Sees selbst an die Stadt Inns¬
bruck in Anspruch zu nehmen. Außerdem hat sich die Ge¬
sellschaft verpflichtet, nach Eintritt des Heimfallrechtes
auf ihrer Fernleitung die von der Stadt benötigte
Energiemenge in einem bestimmten Ausmaße zu liefern
oder die Fernleitung gegen angemessenes Entgelt an die
Stadt abzutreten.

Das Syndikatsübereinkommen zwischen der Stadt
Innsbruck und der Finanzgruppe vom 31. März 1924
legt alle Bedingungen über die Ausgabe der Aktien und
deren Verteilung an die Stadt, die Finanzgruppe und
sonstige Aktienbesitzer fest, regelt die Vertretung der
Stadt und der Banken in der Leitung der Gesellschaft,
wobei der Stadt zahlenmäßig zwar das Übergewicht zu¬
stand, allein infolge der Tatfache, daß das bedeutende
Baukapital für das Kraftwerk nicht von der Stadt, son¬
dern von den Banken aufgebracht werden mußte, diesen
in Wirklichkeit ein verhältnismäßiger größerer Einfluß
eingeräumt war. Durch gegenseitige Sperrverpflichtungen
war Vorsorge getroffen, daß für die ersten Jahre des Be¬
standes nicht durch Börsenmanöver die finanzielle Grund¬
lage der Gesellschaft gestört werden konnte.

Endlich sind im Stromlieferungsübereinkommen zwi¬
schen der ^I^l^6 und dem Elektrizitätswerk Innsbruck
alle jene technischen und finanziellen Bedingungen ent¬
halten, unter denen die Stadt Innsbruck berechtigt ist,
elektrischen Strom zu begünstigten Sätzen zu beziehen.

Auf diefen drei Verträgen beruhten seither die Rechts-
begiehungen zwischen der Stadt Innsbruck und der
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Mit Bescheid des Vundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft vom 25. Juli 1924 wurde die der Staot-
gemeinde Innsbruck mit der Urkunde vom 18. Juli 1923
verliehene Genehmigung zur Ausnützung der Wasser¬
kräfte des Achensees mit sämtlichen in dieser Genehmi¬
gungsurkunde aufgestellten Bestimmungen und auferleg¬
ten Bedingungen an die "ll^^l; übertragen und die
Stadt Innsbruck der ihr verliehenen Genehmigung ver¬
lustig erklärt. Ferner erteilte die tirolische Landesregie¬
rung dieser Gesellschaft am 29. August 1924 die Bewilli¬
gung zum fahrplanmäßigen Betriebe der Dampfschiffahrt
für den Personen- und Gütertransport auf dem Achensee
für die Dauer von 30 Jahren. Nach langen Verhandlun¬
gen gelang es auch, die Steuerbegünstigungen nach den
Wasserkraftförderungsgesetzen nicht, wie ursprünglich be¬
stimmt war, auf 10 Jahre, fondern auf 20 Jahre beim
Finanzministerium durchzusetzen.

Infolge des Baufortschrittes faßte die ^1^6 in der
Generalversammlung vom 26. Dezember 1924 den Be¬
schluß, das Aktienkapital von 10 Milliarden Kronen auf
30 Milliarden Kronen durch Ausgabe von 2 Millionen
Stück Aktien zu je 10.000 Kronen zu erhöhen und führte
so neues Kapital der Gesellschaft zu.

Die im Hauptvertrag vorgesehene Aufnahme einer An¬
leihe gestaltete sich günstig. Zufolge der Bemühungen der
Finanzgruppe bot das Bankhaus F. I. Lismann & Co. in
New Jork der T'I^^l; eine Anleihe von nordam. Dollars-
Gold 3 Millionen in Schuldverschreibungen zu 7^ Pro¬
zent jährlicher Zinsen bei einer Laufzeit von 30 Jahren
an, für die die Stadt Innsbruck mit Gemeinderats¬
beschluß vom 13. März 1925 und 22. Juni 1925 und das
Land Tirol mit Gesetz vom 17. November 1925 die selbst-
schuldnerische Bürgschaft als Bürge und Zahler über¬
nahmen. Nach Abschluß eines Treuhandvertrages, der mit