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Amtsblatt 1949 Nr. 02 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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chem der Schaden den, (Geschädigten bekannt gcwor
den ist, keinesfalls aber vor einein Jahr nach Rechts
kraft einer rcchtsverletzenden Entfcheidniig oder Per
fügung.-Eine zehnjährige Verjährungsfrist wnrde je
doch dann eingeräumt, >oenn dein Geschädigten der
Schaden nicht bekannt geworden oder der Schaden
aus einem Verbrechen entstanden ist.

d) Die Rcgreßansvrüche gegen Organe verjähren
in drei Monaten nach Ablanf des Tages, an welchem
der Rechtsträger den Ersatzanspruch den, Geschädig
ten gegenüber anerkannt hat oder rechtskräftig zum
Ersatz verurteilt worden ist.

Die vielen P r o b l e m ^ des Verfahre n s
regelt das (besetz, wie hier nnr kurz ausgeführt sein
soll, folgendermaßen:

Wenn der Geschädigte seinen Ersatzanspruch gel¬
tend machen will, hat er zunächst den Rechtsträger
schriftlich zur Anerkennung des Ersatzanspruches auf¬
zufordern. Wenn binnen drei Monaten der Rechts¬
träger diese Aufforderung nicht im vollen Umfange
anerkennt oder unbeantwortet läßt, kann der GeschO
digte den Rechtsträger auf Ersatz bei dem zivilen
Lcmdcsgcricht klagen, in dessen Sprengel die Rechts¬
verletzung begangen worden ist. Dieses Landcsgcricht
ist ausschließlich hiefür zuständig und entscheidet iu

Senaten ohne Rücksicht auf den Wert des Streit¬
gegenstandes.

lim die Gleichmäßigkeit der Iuditalur zu gewähr
leisten, wnrde im Amtvhaflnngsgesetz bestimmt, daß
nicht das Gericht die Frage zu Prüfen hat, ob ein Be¬
scheid einer Verwaltuugsbehördc rechtswidrig ist,
sondern der Verwaltnngvgerichtshof dies zu entschci
den hat, wobei das Gericht an eine solche Enlschei
dung gebunden ist.

Bemerkenswert ist schließlich die Bestimmung, daß
weder das Organ noch die Zengen znr Währung des
Amtsgeheimnisses verpflichtet sind. Die Verhandlun¬
gen sind grundsätzlich öffentlich, doch kann die Öffent¬
lichkeit anf Antrag einer Partei ausgeschlossen wer¬
den. Das Gericht mnß jedoch den anwesenden Perso¬
nen auf Antrag die Geheimhaltung von Tatsachen,
die sonst dnrch das Amtsgeheimnis gedeckt wären, zur
Pflicht machen, welcher Beschluß ini Verhandlungs¬
protokoll zn beurkunden ist.

Das Amtshaftungsgesetz schließt somit eine von
viele:: empfundene Lücke in der österreichischen Ge¬
setzgebung. Die Forderung nach einen: gut geschulten
Beamtcnkörper, der fortwährend nnd zielbewußt wei¬
ter ausgebildet wird, ist hiezn die konsequente Folge¬
rung., soll Sinn und Zweck dieses Gesetzes voll erreicht
werden: Rechtssicherheit.

^tadtphyslkus Dr. Robert Kapferer

gestorben an: 20. Jänner 1943.

Der Leiter des Stadt. Gesundheitsamtes, Dr. No
bert Kapferer, erlag am Tage des Pestheiligcn
Sebastian einem völlig unerwarteten Anfall von An¬
gina pcctoris. Dieser tranrige Anlaß gebietet, dem
langjährigen, hochverdienten Vctrcner der Gesundheit
der Innsbrnckcr Bevölkerung an diesem Platze Zei¬
len des Gedenkens zn widmen.

Dr. Kapferer war am 12. Oktober 1887 in Graz
als Sohn des Univ.-Vibliothekars Heinrich Kapfercr
nnd dessen Fran Anna von Leys geboren. Das Gym¬
nasium nnd die Universität besuchte er in Graz, wo
er auch den Doktortitel erwarb. Im ersten Weltkriege
als Militärarzt nach Innsbruck gekommen, ließ er
sich 192 l hier dauernd nieder. Er arbeitete einige Zeit
auf der Fraueukliuik unter Prof. Mathes und trat
bereits ini Jahre 1922, nachdem er seine Amtsp-
fnng für den öffentlichen Sanitätsdienst abgelegt
hatte, in das Stadt. Gesundheitsamt ein, dessen da
maliger Leiter Stadtphysikus Dr. Franz Hörtnagl
war. Im Jahre 19!i1 übernahm Dr. Kapferer selbst
die Leituug des Gesundheitsamtes und führte nnn
15 Jahre lang diese einzig dem Wohle der Bevölke
rnng dienende Magistrat^ableilnng dnrch alle Fähr
nisse der Kriegs nnd Nachkriegszeit bis zu seinem
plötzlichen Ableben.

Als Dr. Kapferer vor 27 Jahren in das Stadt.
Gesundheitsamt eintrat, arbeitete dieses noch uuter
höchst bescheidenen Verhältnissen. Nnr drei Ärzte hat

ten alle Aufgaben saint den Totenbeschauen und der
Überwachung der Infektionskrankheiten zn besorgen;
diesen stand ein gleich starkes Kanzleipcrsonal znr
Seite. Mit jenem Gesundheitsamt läßt sich das hen-
tige, das nunmehr allen Ansprüchen einer hundert¬
tausend Einwohner zählenden Großstadt wie der mo¬
dernen Sozialfürsorge nachkommen mnß, überhaupt
nicht vergleichen. In den letzten Jahren wurde der
Stadtphysikus bereits selbst wieder das Haupt einer
Reihe höchst wichtiger Einrichtungen, wie der Tuber-
knloscnfürsorgestation, der Mntter- nnd Sänglings-
fürsorge, der Desinfektionsanstalt, des Marktamtcs
nsw. Bei der Führung dieser wichtigen Unterabteilun¬
gen standen Dr. Kapfercr eine Reihe bewährter Mit¬
arbeiter znr Seite. Ihm selbst lag die Ansgestaltnng
der Tuberkuloseufürsorge wie die Überwachung der
Infektionskrankheiten besonders am Herzen. Überdies
verwandle er viel Zeit für die Anfstellnng einer ver
läßlichen Gesuudheitsstatistik der Bevölkerung, wobei
er besonders die Verbreitung der Tuberkulose wie des
Krebses studierte. Nicht wenig Arbeit verursachte ihm
anch die Verwaltung des Stadt. Sanatoriums mit
seiner im Kriege eröffneten Ausweichstelle in Secseld.
Am ltt. Dezember 1944 erlebte Dr. Kapferer mit sei'
ncn Mitarbeitern in dem engen Sanitätsluftschutz-
ranni des neuen Rathauses den Einsturz dieses Ge¬
bäudes dnrch die Erplosion zweier Zeitzünder, wobei
allch fast sämtliche Kanzleien des Gesundheitsamtes