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23. Jahrgang
Bisherige Erfahrungen mit der vorbeugenden Impfung gegen Kinderlähmung
in Innsbruck
Zu den wenigen Erkrankungen, welche auch heute
noch nicht von der modernen Medizin überwunden
sind, gehurt die sogenannte „Kinderlähmung". „So¬
genannt" deshalb, weil sie durchaus auch Erwachsene
ergreifen kann. Der gegenwärtig einzige tatsächliche
Schutz gegen diese furchtbare Krankheit ist die vor¬
beugende Impfung- sie verhindert entweder die
Erkrankung überhaupt oder mildert doch deren Ver¬
lauf wesentlich, dies ist millionenfach bewiesen. Es
gibt heute zwei Arten von Impfungen, und zwar durch
Injektionen oder Tabletteneinnahme,' letztere birgt
noch gewisse Gefahren und wird daher in Österreich
bisher nicht durchgeführt, sondern man wartet ab, bis
diese Methode dieselbe Ungefährlichkeit erreicht wie
die Injektionen.
Wir haben in Innsbruck in den letzten Jahren wirk¬
lich Glück gehabt, denn die Zahl der Krankheitsfälle
war sehr gering, und zwar:
Im Jahre 1955............................... 5
Im Jahre 1956..................,............ 2
Im Jahre 1957...............................
12
Im Jahre 1958
............................... 5
Im Jahre 1959
............................... 2
Im Jahre 1960 bisher
......................... 5
Dies kann sich jedoch täglich ändern und wir stün¬
den dann
einer
Epidemie wehrlos gegenüber.
Aus dieser Erkenntnis heraus hat das städtische
Gesundheitsamt während der letzten Jahre zwei große
Impfaktionen durchgeführt, bei denen !1l>00 Personen,
vornehmlich Kinder und Jugendliche, gegen
die
Kin-
derlähmnng geimpft wurden, nicht gerechnet die ziem¬
lich große Zahl der durch Privatärzte Geimpften. Vis¬
her ist keiner der Geimpften erkrankt, im Gegenteil,
die beide» an Kinderlähmung erkrankten Kinder
des Vorjahres stammen aus Familien, in denen die
geimpften Geschwister gesund blieben und nur die
aus irgendeinem Grunde nicht geimpften erkrankten.
Dies spricht wohl durchaus für diese vorbeugenden
Maßnahmen.
Um der Bevölkerung, welche es bisher verabsäumte,
die Impfaktionen des Gesundheitsamtes in Anspruch
zu nehmen, Gelegenheit zu geben, sich und ihre Kin¬
der von künftigen Erkrankungen zu fchützen, hat das
Gesundheitsamt mit der Impfaktion bereits begon¬
nen, obwohl diese eigentlich erst für Jänner kom¬
mendes Jahr geplant war. Die Impfungen erfolgen
jeden Nachmittag von Montag bis Freitag zwischen
14.30 Uhr und 17.30 Uhr im Rathaus, Neubau, 1. St.
Jede gesunde Person ab vollendetem ersten Lebens¬
jahr kann zu dieser Schutzimpfung gemeldet werden.
Bei Neuanmeldung von Minderjährigen haben die
Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Einverständ¬
niserklärung zu unterschreiben. Für die volle Impfung
sind drei Injektionen nötig, die ersten beiden in einem
Abstand von vier Wochen, die dritte etwa nach einem
Jahr. Eine vierte Injektion ungefähr ein Jahr nach
der dritten wäre zur Auffrischung des Impfschutzes
empfehlenswert.
Die Impfung kostet pro Injektion 10.— Schilling,
Empfänger der Fürsorgcrente bezahlen nichts. Eine
Ermäßigung auf 5.— Schilling pro Injektion erhalten
alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, deren
Eltern vom Stadtfürsorgeamt
einen
Schein für
Strom- und Gnsermäßigung besitzen. Die entsprechen¬
den Dokumente sind bei der Impfanmeldung mitzu¬
bringen.
Diejenigen Impflinge, welche im Laufe des heuri¬
gen Frühjahrs die ersten beiden Impfungen gegen
Kinderlähmung erhielten, werden unmittelbar nach
den Weiynachtsfeiertagen zur Driltimpsung aufgefor¬
dert.
Dr. L. Unterrichter. Stadtphysitus
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