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Jänner
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24. Jahrgang
Das Gemeindebudget 1961
8 190,956.400.—
5 193.656.600.—
Dor
Gemeinderat
dor
Landeshauptstadt
Innsbruck
hat in der
am
16. Dezember 1960 abgehaltenen öffent¬
lichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadt-
werte Innsbruck fiir das Verwallungsjahr 1961 be¬
schlossen.
Die Voranschläge wurden wie folgt festgesetzt!
Ordentlicher Voranschlag
Reineinnahmen in der Höhe von
Reinausgaben in der Höhe von .
Außerordentlicher Voranschlag
Einnahmen - Ausgaben
........ 8 40,360.000.—
Wirtschaftsplan der Stadt Innsbruck
Einnahmen in der Hohe von
.....
8 165,459.000.—
Ausgaben in der Höhe oon
......
8 180.175.000.—
Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß H51
Abs. 3 des Stadtrechtcs die Steuern, Gebühren, Bei¬
träge, sonstige Abgaben und Entgelte, die im Haus¬
haltsjahr 1961 erhoben roerden. Sie sind!
1.
Die Grundsteuer
^) Grundsteuer vV für
land-
und forstwirtschaft¬
liche Betriebe mit Hebesatz oon 400 r>. H. des
Steuermeßbetrages,
!)) Grundsteuer 15 fiir andere Grundstücke mit
Hebesatz oon 250 u. H. des Steuermeßbetrages,
in bestimmten Fällen
mil
erstarrter Grund-
steuer als Mindestbetrag.
2.
Die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrng und dem Gewerbelapila!
oon den stehenden Gewerbebetrieben
mil
Hebesali
oon 180 o. H. des eiülieillichen Eleuermeßbelra
ges,
non deu
Waudergemerbebelrieben inil Hebesal;
oon ltt0 v. H. des cinlieitlichen Steuermeßbetra
ges.
!l. Die ^oliusummeusteuer
mit Hebejal; oon
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li.
H. des
ges. — 2 u. H. der
s
4.
Die Feilbietungoabgabe auf Grund des H 32 des
Gemeindeabgabengesetzes, LVVl. Nr. 43/1935, mit
3 v. H. des Erlöses beweglicher und 1 o. H. des
Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen
öffentlichen Versteigerungen,
5.
Die Geträ'ntesteuer auf Grund des Getränke¬
steuergesetzes vom 12. November 1947, LGVl. Nr.
26/1947, und der Getränkefteuersatzung vom 18. De¬
zember 1952 mit 10 o. H. des Kleinhandelspreises.
6.
Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnü-
gungsftenergesetzes 1959, LGVl. Nr. 9/1960. mit
den darin enthaltenen Höchstsätzen und in be¬
stimmten Fällen mit den von der Tiroler Landes¬
regierung genehmigten erhöhten Sätzen. Für
Amateursportveranstaltungen und für Vereine
gelten die vom Gemeindernt in der Sitznng vom
15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen,
ebenso die Begünstigungen für die in Innsbruck
gemeldeten Kulturvereinigungen (Gemeinderats¬
beschluß vom 2. Juni I960).
7.
Die Antiindigungssteuer ans Grund des Ankündi¬
gungssteuergesetzes vom 2.
Inni
l!>!8, LGVl. Nr.
21/1948. mit dem gesetzlichen Höchstausmaß.
8.
Die Speiseeisstcuer auf Grund der Speiseeis¬
steuersatzung vom 18. Dezember 1952
mil
1<»
o. H.
des Kleinhandelspreises,
!!, Die Hundesteuer aus Grund des H 25 des Ge-
meindealMbengesetzes. LGVl. Nr. 43/1935. und
der Hundesteuerordiinnq oom W. Dezember 1951
mil
nachstellenden Sätzen!
sur
einen
Hund
.....................
8 100.—
sui'
den zmeilen Huild
................
8 15l).—
jiir
jeden
weiteren Hund
............
8 2W.—
siir
^l>achlnmde und Hunde,
die
in Aus¬
übung
eines
Berufes oder Gewerbes ge-
Iiaüen werden, sowie für Melde-, Sani-
läls
. Schutz- und Fährtenhunde
......
8 20.
als
^u'in^ersteuer
für
jeden
Hund
,.,.
8 50.-
jedoch
für
einen
höchstens
8 200.
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