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Amtsblatt 1958 Nr. 01 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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der Landeshauptstadt Innsbruck

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Vnmer 1958

2l. Jahrgang

Das Gemeindebudget 1958

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in der am 20. Dezember 1957 abgehaltenen öffent¬
lichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadt¬
werke Innsbruck für das Verwaltungs- bzw. Wirt¬
schaftsjahr 1958 beschlossen.

Die Voranschläge werden wie folgt festgesetzt:

Ordentlicher Voranschlag

Reinausgaben in der Höhe von

Reineinnahmen in der Höhe von

8 168,846.300
8 161,837.200

Außerordentlicher Voranschlag

Ausgaben für gewöhnliche Vorhaben
in der Höhe von ................ 8 55,521.700

Ausgaben für Beseitigung von Kriegs¬
und Vesatzungsschäden in der Höhe
von ............................ 8 12,251.600

Wirtschaftsplan der Ttadtwerte Innsbruck

Ausgaben in der Höhe von ........ 8 161,148.000

Einnahmen in der Höhe von ....... 8 133,510.000

Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß
tz 51 Abs. 3 des Stadtrechtcs die Steuern, Gebühren.
Beiträge, sonstigen Abgaben und Entgelte, welche im
Haushaltsjahr 1958 erhoben werden. Sie sind!

1. Die Grundsteuer

^) Grundsteuer X für land »nd forstwirtschaft¬
liche Betriebe mi! <>ebesatz von 100 v. >). des
SlMB,;

li) Grundsteuer li für andere Grundstücke mit He¬
besatz von 250 v. H. des StMB.'
in bestimmten Fällen mit erstarrter Grund¬
steuer.

2. Die Gewerbesteuer nach dein Gewerbeertrag und
dem Gewerbetnpilal mit Hebesatz von 300 u. H.
des StÄiB.i für Zweigstellen mit Hebesatz von
300 v. H. des SlMV.

3. Die Lohnsummensteuer mit Hebesatz von 1000
v. H. des StMV. ^ 2 v. H. der Lohnsumme' für
Zweigstellen mit Hebesatz von 1000 u. H. des
StMV. ^ 2 v. H. der Lohnsumme.

4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des § 32 des

Gcmeindeabgabengesetzes, LGVl. Nr. 43/1935, mit
3 v. H. des Erlöses beweglicher und 1 v. H. des
Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen
öffentlichen Versteigerungen.

5. Die Getränkesteuer auf Grund des Getränkesteuer¬
gesetzes vom 12. November 1947, LGVl. Nr. 26/
1947, und der Getränkesteuersatzung vom 18. De¬
zember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelsprei¬
ses.

6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnü¬
gungssteuergesetzes vom 20. Mai 1947, LGVl. Nr.
18/1947, und vom 16. Dezember 1949, LGVl. Nr.
8/1950, mit den darin enthaltenen Höchstsätzen
und in bestimmten Fällen mit den von der Tiro¬
ler Landesregierung genehmigten erhöhten Sät¬
zen. Für Amateur-Sportveranstaltungen und für
Vereine gelten die vom Gemeinderat in der Sit¬
zung vom 15. Dezember 1955 beschlossenen Be¬
günstigungen.

7. Die Anlündigungosteuer auf Grund des Ankiindi-

gungssteuergesetzes vom 2. Juni !!»l>^. LGBl. Nr.
21/1948, mit dem gesetzlichen Höchstausmah.

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