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Amtsblatt 1958 Nr. 11 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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21. Jahrgang

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat dor Landeshauptstadt Innsbruck
trat am 5. November 1958 zu einer Geschäftssitzung
zusammen.

Die Gemeinderäte Dr. Seytora, Dr. Greiter, Maier,
Oberhammer und Plieger waren am Erscheinen ver¬
hindert, sie wurden durch die Ersatzleute Stand, We¬
ber, Dietrich und Waldner vertreten.

Bürgermeister Dr. Lugger berichtete eingangs der
Tagesordnung über das Ergebnis der Verhandlun¬
gen zwischen dem Bund einerseits und dem Land
Tirol und der Stadt Innsbruck andererseits, betref¬
fend die Finanzierung der Olympischen Winterspiele
1964 in Innsbruck. Er gab in Ergänzung der bereits
im Nationalrat bzw. im Finanzausschuß des Natio-
nalrates gemachten Mitteilungen, die in der Presse
bekannt geworden sind, folgenden Bericht.'

„Die Bewerbung der Landeshauptstadt Innsbruck
um die Vergebung der Olympischen Winterspiele 1964
wird von allen interessierten Gebietskörperschaften und
Sportuerbänden nach wie vor wärmstens unterstützt.

Der Bund übernimmt 65,5 Millionen Schilling,
und zwar bis zu 50 Millionen Schilling für den Bau
des Kunsteisstadions, welches in das Eigentum und
in die Verwaltung des Bundes übergehen wird, bis
zu 8 Millionen Schilling für die Herstellung der Vob-
und Rodelbahn und bis zu 7,5 Millionen Schilling
für die Errichtung der Spezialsprungschanze.

Die bisherigen und künftigen Werbungskosten (Vor-
bereitungslosten) werden je zur Hälfte vom Bund
bzw. vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck ge¬
lingen. Der gleiche Vorgang wird bei einem even-
luellen ^lbgang, der sich aus der Durchfülirung der
Olympischen Winterspiele 196l ergebeil sollte, einge¬
halten.

Das Bundeoministerinm für Finanzen wird nach
Möglichkeit dem Lande Tirol und der Stndt Inns¬
bruck bei Erlangung eines 6-Millionen Schilling Kre¬
dites aus I<.lv!>-Milleli!. bei der Aufnahme einer 15-
Millionen-Schilling-Anleihe mit 15jähriger Laufzeit
zu günstigem Zinsfuß und bei der Vorbereitung zur
Beschlußfassung über die Eiichebung einer Landes-
sonderabgabe <OIii!npiaglo>cIien> für die Jahre l!!59
bis 1!»»»l behilflich sein und dieserhalb jede» falls sei¬
nen giilen Willen belunden.

Das Olympische Dorf wird im Wege des sozialen
Wohnungsbaues zu optimalen Bedingungen für eine
künftige Verwendung als Familienwohnhäuser und
Studentenheime und als solches gesondert finanziert."

Der amtsführende Stadtrat Süß legte einen An¬
trag des Stadtrates auf Freigabe eines Kredites von
2 Millionen Schilling für den Umbau der Museum-
straßenbrücke vor. Dieses Projett erfordert nach den
Kostenuoranschlägen einen Aufwand von 5,3 Millio¬
nen Schilling, von dem die Österreichischen Bundes¬
bahnen 1.:i Millionen Schilling übernehmen. Einen
weiteren Aufwand lassen die Herstellung der Straße
und Gleisverlegungen der Straßenbahn im Zusam¬
menhang mit dem vorgenannten Umbau entstehen. Es
wurde der beantragte Kredit von 2 Millionen Schil¬
ling aus dem außerordentlichen Haushaltsplan 1958
freigegeben.

Auf Antrag des Finanzausschusses wurden folgende
Nachtragskredite genehmigt: Für anteilige Personal-
und Raumkosten an der kaufmännischen Berufsschule
120.000.— Schilling, für die Internationale Orgel¬
woche 30.000.— Schilling, für die Anschaffung von
Müllgefäßen 51.000.— Schilling, für die Vorberei¬
tung der Olympischen Winterspiele 1964 90.000.—
Schilling, für die Neuanlage von Urnennischen im
Westfriedhof 35.000.— Schilling und 15.500.— Schil¬
ling für den Einbau einer elektrisch-automatischen
Kühlanlage in den Kühl- und Gcfrierräumen der
Großmartthalle.

Für die Restaurierung der Pfarrkirche Ainras
wurde eine Subvention oon 25,000, Schilling ge¬
nehmigt.

Eine zweite Subvention ini salire >!>'»^ von ,'>!>,<><»»>
Schilling wurde für den Alisbau des Dauses .,Sankt
Ehriftoph". Vill. gewährt.

Zur Vollendung des Inlernalionalen Slndenlen-
hauses beantragte der Finanzausschuß einen Beilrag
von 320.0<»l» Schilling. Der Antrag wurde angenom¬
men.

SlR. Dr. Winter ertuxdigle sich, ob auch für die
Stadt Innsbruck das Einweisungsrecht für Innsbruk-
ter Studenten in das Inlernaliouale Studentenhaus
gelte, nach welchem für je 50.000 Schilling Beitrag der
öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein Bett bean-