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Amtsblatt 1965 Nr. 06 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Glaube zur Heimat

Pjingsten lüU^i Slandschützengedenttag.

Landeshauptmann Ökonomierat Eduard Wallnöfer
hat zu dieser Feier der 50. Wiederkehr des Jahrestages
des Auszuges der Tiroler Standschützen zur Vertei¬
digung Tirols geladen.

Eine Feier erhebenden wie wehmütigen Gedenkens.

Tirols Südgrenze war zu Pfingsten 1915 über Nacht
zur Kriegsfront geworden.

Man tonnte und wollte es nicht glauben, aber es
mar dennoch wahr.

Und man wollte noch viel weniger daran glauben,
daß diese truppenlose Grenze von des Landes Stand¬
schützen gehalten werden könne.

Freilich, sie kamen alle, die ausgedienten Großväter,
Greise mit Silberhaar und mancher Kupfernase, aber
mit goldenem Herzen. Sie ließen sich nicht bitten, sie
kamen voll Begeisterung.

Vald mußte es die Heimat glauben. Die Stand¬
schützen hielten ihren Stand in Fels und Eis, und
hielten so lange ihrer Heimat Saum, bis stärkere Ge¬
walten den Krieg beendeten.

Der Krieg war verloren. Man tonnte und wollte
es nicht glauben.

Ein gerechter Friede wurde versprochen. Die
14 Punkte Wilsons sollten ihn verbürgen.

Man glaubte daran und hoffte. Es kam ganz anders.
Die Heimat wurde geteilt. Der Lohn für das Helden¬
tum der Standschützen? Versprochene Gerechtigkeit?

Woran sollte man da noch glauben?

Und so ging es weiter, Jahr für Jahr, Jahrzehnt
für Jahrzehnt. Das Erdenleben verlangt schon viel
Glauben, die letzten Dinge beherrscht er ganz allein.

Ewig bleibt auch der Glaube an die Heimat.

K. Schadelbauer

Aus dem Gemeinderat

In der Geschäftssitzung des Innsbrucker Gemeinde-
rates am 20. Mai 1W5 wurde beschlossen:

Berichterstatter Bürgermeister Dr. Lugger:

Um den Vestandnehmern in Althäusern, die umfang¬
reiche Wiederinstandsetzungsarbciten erfordern, un¬
tragbare finanzielle Belastungen zu ersparen, gewährt
die Stadtgemeinde Innsbruck nachfolgende Begünsti¬
gungen !

1. Wenn infolge unbedingt notwendiger Instand¬
setzungsarbeilen alls Grund einer Entscheidung nach
H 7 des Mietengesetzes der Haiiplmietzins (Instand-
haltungsanteil bei gestopptem Mietzins) mehr als
da^' !,,'»smi>' übersteigt, so gewährt die Stadtge-
meinde Innsbruck tn'n Bestandnehmern bei vor¬
liegen berücksichtiguiigswurdiger Umstände eine
Mietzinsbeihilfe, den',, Höhe höchstens de» de»
1.5fachen Hanplmie^ii,''' übersteigenden Velrng
ausmachl.

2. Diese Begünstigung tann bei Vorliegen sonstiger
Voraussetzlingen auch der im wieder instand gesetz¬
ten Haus wohnhafte Eigentümer bzw. dessen Ange¬
hörige in Anspruch nehmen.

.'!. Wird ein Objekt nur vom Eigentümer bzm, uon
seinen Angehörigen allein bewohnt und übersteigt
der Instandsetzungsaufimind den vergleichbaren

Hauptmietzins oder den Instandhaltungsanteil
ebenfalls um das 4,5fache, so kann anch diesen Per¬
sonen bei Vorliegen sonstiger Voraussetzungen eine
Beihilfe gewährt werden.

4. Sind durch die Errichtung einer für ein Wohnhaus
angemessenen Entwässerungsanlage und vorge¬
schriebenen Leitung zum öffentlichen Etraßenkanal
die Betriebskosten um mehr als das 3,5fache ge¬
stiegen, so kann dem unter Pkt. 1 A genannten
Personentreis bei Vorliegeil berücksichtigungswür-
diger Umstände eine Beihilfe zu den Betriebskosten
gewährt werden, deren Höhe höchstens den den
3,5fachen Betriebskostenbetrag übersteigenden An¬
teil betragen darf.

.">, Um die Instandhaltung von Allhäusern, die keine
ausreichende Sicherheit für ein aufzunehmendes
Darlehen l'ielen, z» ermöglichen, übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck über Ansuchen für ein
Darlehen in der Höhe der unbedingt notwendigen
Instaudsetzungstosten lH 7 MG> gegeniiber dem
einvernehmlich gewählten Kreditinstitut die Haf¬
tung als Bürge.

<». Alle Förderungen werden ohne Rechtsanspruch ge¬
währt und gellen bis zu einer allfälligen bundes-
gesetzlichen Regelung,

?. Einbeziehung der Wohnungsbeihilfc des Landes.