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Amtsblatt 1967 Nr. 01 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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1967

Das Gemeindebudget I967

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
hat in der am 21. Dezember 1966 abgehaltenen öffent¬
lichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der
Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadt¬
werte Innsbruck für das Verwaltungsjahr 1967 be¬
schlossen.

Die Voranschläge sowie der Wirtschaftsplan wurden
wie folgt festgesetzt!

Ordentlicher Voranschlag

Gesamteinnahmen ............... 8 386,179.000.—

Gesamtausgaben ................ 8 398,734.700.—

Außerordentlicher Voranschlag

Einnahmen —Ausgaben Plan ^ .. 8 118,755.000.—

Plan L .. 8 10,000.000.—

Wirtschaftsplan der Etadtwerke

Erfolgsplan Einnahmen .......... 8 240,058.000.—

Ausgaben ........... 8 266,624.000.—

Finanzplan Einnahmen .......... 8 58,750.000.—

Ausgaben ........... 8 82,561.000.—

Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß H 55
Abs. 3 des Stadtrochtes die Steuern, Gebühren, Bei¬
träge, sonstige Abgaben und Entgelte, die im Haus¬
haltsjahr 1967 erhoben werden. Es sind dies:

1. Die (Grundsteuer

:l) Grundsteuer /^ für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe mit Nebesatz non 400 v. H. des Steuer-
meßbel rages.

!') Grundsteuer li für andere Grundstücke mit He¬
besatz lwn !-'!) n, H. des Stenermeßbelrages.

2. Die Gewerbesteuer

nach dem Gemei beert rag und dem Gemerbetapitnl
rwn den stellenden Gewerbebetrieben mit Hebesatz
oon 150 r>. H. des einln'illillie» Sleuevmeßbelraqes.

von den A^andergewerbebelrieben mil Hebesatz
von 150 r». H. des einheitlichen Steuermeßbellages.

3. Die Lohnsummensteuer

mit Hebesatz oon !!><><! o. H. des
- 2 v. H. der Lohnsumme.

4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des ^ 32 des
Gemeindeabgabengesetzes, LGVl. Nr. 43/1935, mit
3 v.H. des Erlöses beweglicher nnd 1 v. H. des
Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen
öffentlichen Versteigerungen.

5. Die Getränkesteuer auf Grund des Getränkesteuer-
gesetzes vom 12. November 1947, ÜGVl. Nr. 26/
1947, und der Getränkesteuersatzung vom 18. De¬
zember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises.

6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnü¬
gungssteuergesetzes 1959, LGVl. Nr. 9/1960, in der
Fassung des Gesetzes LGVl. Nr. 22/1966 mit den
darin enthaltenen Normalhöchstsätzen,' für die im
§ 1 Abs. 2 Z. 1 angeführten Veranstaltungen mit
dem erhöhten Satz von 40 v. H. des Entgeltes
ausschließlich der Abgabe; für Veranstaltungen der
in 8 1 Abs. 2 Z. 7, 9 und 10 bezeichneten Art, bei
denen der künstlerische oder voltsbildende Eharat-
ter überwiegt, mit 6 v. H. des Entgeltes aus¬
schließlich der Abgabe.

Für Amateur-Sportveranstaltungen und für Ver¬
eine gelten die vom Gemeinderat in der Sitzung
vom 15. Dezember 1955 beschlossenen Begünsti¬
gungen, ebenso die Begünstigungen für die in
Innsbruck gemeldeten Kulturuereinigungen (Ge¬
meinderatsbeschluß vom 2. Juni I960).

7. Die Ankündigungssteuer auf Grund des Ankün¬
digungssteuergesetzes vom 2. Juni 1948, LGVl.
Nr. 21/1948, mit dem gesetzlichen Höchstausmaß.

8. Die Speiseeissteuer auf Grund der Speiseeissteuer¬
satzung vom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des

Kleinhandelspreises.

9. Die Hundesteuer auf Grund des tz 25 des (Yemein-

deabliaben^'s^s. LGVl. 'Nr. 13/1935. und der
Hundestenerordiiung lwm 20. Dezember 1951 mit
nachstellenden Sätzen,'

für einen Hnnd ..................... 8 15l).—

für den zweiten Hnnd ................ 8 225.—

für jeden weiteren Hund ............. 8 300.—

für Wachhunde und Hunde, die in Aus¬
übung eines Berufes oder Gewerbes ge¬
halten werden, sowie für Melde-, Sani-

täts-, Schutz- und Fährtenlinnde ...... 8 2l).—

als Zwingerstener für jeden Hnnd , , , , 8 75.-

jedoch für einen .'.minder höchstens . . , , 8 300.—