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Amtsblatt 1970 Nr. 04 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Aus dem Gemeinderat

Als dritte Ebene wirtschaftsfördern-
der Maßnahmen durch die Stadt¬
gemeinde sind schließlich die
Hilfeleistungen beim Grunderwerb
im Gewerbegebiet zu erwähnen.

Die Stadtgemeinde verwaltet ihre
Grundreserven in Gewerbegebie¬
ten auch unter diesem Gesichts¬
punkt. So wurde in den Jahren
1967 bis 1969 im Rahmen des Wirt-
schaftsförderungsprogrammes an
25 Unternehmungen städtischer
Industriegrund vermittelt, der ein
Gesamtausmaß von 95.979 irr um¬
faßte. Im Durchschnitt entfallen
somit auf das einzelne Unterneh¬
men etwa 3840 irr. Bei den geför¬
derten Unternehmungen handelt
es sich um 7 Industriebetriebe und
18 Gewerbebetriebe. Die einzel¬
nen Firmen konnten den Grund
kauf- oder pachtweise oder in
Form eines Baurechtes erwerben.

Die Stadtgemeinde stellt diesbe¬
züglich grundsätzlich die Wahl
frei. Die Mehrzahl der Firmen hat
sich für die Begründung langfristi¬
ger Pachtverhältnisse und für die
Bestellung von Baurechten ent¬
schieden. Kapital, das sonst für
den Grundkauf blockiert wäre,
wird in solchen Fällen für den
Unternehmensbau frei. Damit kön¬
nen die Baufristen vorgezogen
werden, und die Produktion be¬
ginnt früher zu laufen. Die Ein¬
haltung kurzer Baufristen wird ver¬
traglich sichergestellt. Den Firmen
wird das Recht eingeräumt, das
Pacht- bzw. Baurechtsareal später
käuflich zu erwerben. Das Baurecht
bringt zudem für die Unternehmen
einen großen Vorteil mit sich: der
Bauberechtigte kann das Baurecht
hypothekarisch belasten. Darum
wurde auch in letzter Zeit von der
Möglichkeit des Baurechtes relativ
häufig Gebrauch gemacht. So ha¬
ben von den erwähnten 25 inner¬
halb der letzten drei Jahre geför¬
derten Betrieben den zur Verfü¬
gung gestellten Grund 6 Betriebe
durch Kauf, 11 Betriebe durch Pacht
und 8 Betriebe im Baurecht erwor¬
ben.

Nicht nur im Interesse einer aus¬
reichenden Zahl gesicherter
Arbeitsplätze, sondern auch im
Hinblick auf eine Verbreiterung
der wirtschaftlichen Basis der Stadt
ist Wirtschaftsförderung ein Gebot
der Stunde. In dieser Erkenntnis
wird man auch weiterhin bemüht
sein, Wege und Möglichkeiten
einer wirkungsvollen Wirtschafts¬
förderung zu suchen.

Der Gemeinderat der Landeshaupt¬
stadt Innsbruck trat am 29. Jänner
unter dem Vorsitz von Bürger¬
meister Dr. Lugger zur ersten Sit¬
zung im Jahre 1970 zusammen.

Eingangs sprach Bürgermeister
Dr. Lugger Gemeinderat Ing. Tollin¬
ger zur Verleihung des Titels
ökonomierat, Gemeinderat Steiner
zur Verleihung des Landessport¬
ehrenzeichens und Stadtrat Haidl
zur Vollendung des 60. Lebensjah¬
res die herzlichsten Glückwünsche
aus.

Im Anschluß daran wurden von
Mitgliedern des Gemeinderates
verschiedene Anfragen gestellt, die
der Bürgermeister der geschäfts¬
ordnungsmäßigen Behandlung zu¬
führte. Nach Beantwortung einiger
Anfragen trat der Bürgermeister in
die Tagesordnung ein.

Uber Antrag des öiadtsenats wurde
der Gemeinderatsbeschluß vom
12. 7. 1968 betreffend Richtlinien
für die Vergabe von Ausbildungs¬
beihilfen in der Weise abgeändert,
daß für die Beurteilung der sozia¬
len Bedürftigkeit nicht mehr die
Bestimmungen des Studienbeihil-
fengesetzes vom 16. 10. 1963, son¬
dern die des Studienförderungs¬
gesetzes vom 22. 10. 1969 in der
jeweils geltenden Fassung sinnge¬
mäß gelten.

Der Gemeinderat ergänzte den
Gemeinderatsbeschluß vom 25. 7.
1961 in der Fassung des Beschlusses
vom 17. 10. 1968 über die Ermäßi¬
gung der Abgabe zum Straßenbau¬
aufwand und der Kanalanschlu߬
gebühren für gemeinnützige Wohn¬
bauvereinigungen dahingehend,
daß für die Einreichung des Er¬
mäßigungsansuchens eine Fallfrist
von einem Monat nach Zustellung
des Abgabenbescheides festgesetzt
wird.

Weiters beschloß der Gemeinderat,
daß die Stadtgemeinde Innsbruck
die Ausfallbürgschaft gemäß
§ 1356 ABGB für den von der
Hauptgenossenschaft des Siedler¬
bundes bei der Sparkasse der Stadt
Innsbruck zur vorübergehenden
Abdeckung der Eigenmittel für den
III. Bauabschnitt des von der Stadt¬
gemeinde zu besiedelnden WWF-
Ubergangsbaues Bachlechnerstraße
aufgenommenen Kredit in der
Höhe von S 1,376.250. übernimmt.
Nebenstehendes Statut für die Ver¬
gabe des Paul-Hofhaimer-Preises

der Landeshauptstadt Innsbruck
wurde beschlossen.
Auf Antrag des Verwaltungsaus¬
schusses für die Wirtschaftsunter¬
nehmungen in den Stadtwerken
wurde im Zusammenhang mit dem
Teilumbau der I. Sektion der Nord¬
kettenbahn ein Nachtragskredit
von S 250.000. genehmigt.
Dem Antrag des Finanzausschusses
folgend, wurden nachstehende
Nachtragskredite bewilligt: Volks¬
begehren Mai 1969, S 83.500.—;
Offene Fürsorge, Pflegekinder
S 60.000. ; Geschlossene Fürsorge,
Unterbringungskosten in Kranken¬
anstalten S 261.200. ; Aufwendun¬
gen nach dem Tiroler Behinderten¬
gesetz S 63.000. ; Wohnbauförde-
rungsmaßnahmen S 1,120.000. — ;
Straßenreinigung S 120.000. — ;
Einsatz von Erdabbaugeräten beim
Schotterwerk S 80.000. ; Über¬
nahme von Kanalanschlußkosten

ÄmtsC Stadtrat Karl Hack!

vollendete am 19. März se>in 50. Le¬
bensjahr. Stadtrat Hackl gehört dem
Innsbrucker Gemeinderat als Ver¬
treter der Sozialistischen Partei seit
14. November 1953 an, ist Obmann-
Stellvertreter des Finanzausschusses
und Obmann-Stellvertreter des Unver¬
einbarkeitsausschusses, Mitglied des
Darlehensausschusses für Wohnbau-
förderung und Ehegründung, Vor¬
sitzender-Stellvertreter des Aufsichts¬
rates der Stubaitalbahn AG und des
Aufsichtsrates der Innsbrucker Ver¬
kehrsbetriebe AG. Im Jahre 1959 wurde
er Stadtrat, seit 1962 übt er die Funk¬
tion eines amtsführenden Stadtrates
aus und ist mit der Führung der Magi¬
stratsabteilungen VII und VIII betraut.

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