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Amtsblatt 1970 Nr. 11 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Nummer II 33. Jahrgang November 1970

Jungbürgerfeier für den Jahrgang 1950

Die 1798 Innsbruckerinnen und
Innsbrucker des Jahrganges 1950
waren von der Stadtgemeinde
Innsbruck für Sonntag, den 18. Ok¬
tober, zu einem Festakt in den
Großen Stadtsaal eingeladen, der
wie alljährlich den Höhepunkt der
Jungbürgerfeier bildete. Die Ju¬
gendlichen sind dieser Einladung
zahlreich gefolgt, so daß der Stadt¬
saal voll besetzt war. Mit Bürger¬
meister Dr. Lugger und den bei¬
den Vizebürgermeistern Dir. Maier
und Dir. Obenfeldner waren auch
die Mitglieder des Stadtsenates

und des Gemeinderates zur Feier
erschienen. Nach der Eröffnungs¬
fanfare, die vom Innsbrucker Blä¬
serchor unter Prof. Vinzenz Weber
geboten wurde, begrüßte Vizebür¬
germeister Dir. Obenfeldner die ju¬
gendlichen Gäste. Er sagte: „Gerne
denke ich an die Geburtsstunde
der Jungbürgerfeier zurück. Kurz
nach dem Krieg beschäftigte ich
mich mit anderen Jugendfunktionä¬
ren im Landesjugendreferat mit der
Frage, was wir dazu tun könnten
um mitzuhelfen, daß nach den üb¬
len Lebenserfahrungen unserer

Vorgänger Freiheit und Demokratie
keine Schlagworte bleiben, sondern
Lebensinhalt werden.
Da tauchte der Vorschlag auf, unter
anderem auch Jungbürgerfeiern
durchzuführen. Sie sollten die Mög¬
lichkeit bieten, junge Menschen bei
der Erreichung der politischen
Mündigkeit auf die Verantwortung
aufmerksam zu machen, die mit
dem Wahl- und Mitbestimmungs¬
recht auf sie zukommt.
Wir waren uns sehr bald über die
Zweckmäßigkeit dieser Feiern im
klaren, aber wir hatten Angst, die

mir JÉ?

Die Angehörigen des Geburtsiahrganges 1950 feierten über Einladung der Stadtgemeinde zusammen mit dem Bürgermeister und seinen zwei
Stellvertretern im Großen Stadtsaal die Erreichung ihrer vollen staatsbürgerlichen Mitverantwortung. Gerda Prinz und Michael Paumgartten (im
Bild ganz rechts) legten symbolisch für alle anwesenden Jungbürgerinnen und Jundbürger das Gelöbnis ab und gaben in kurzen Worton ihrer
Auffassung über die ihnen nun zukommenden Rechte und Pflichten Ausdruck (Foto: Friodl Murauer)