Die Funktionen eines Stadtsenates
übte in dieser Periode (1935-1938)
ein fünfköpfiger, vom Gemeinde¬
tag aus seinen Mitgliedern ge¬
wählter „Gemeinderat" aus.
Die gewaltsame Besetzung und
Annexion Österreichs durch Adolf
Hitler am 12. März 1938 setzte
dann auch diesem „Stadtrecht"
ein Ende und führte dem österrei¬
chischen Volk erst richtig vor
Augen, was ein nach dem Prinzip
des totalitären Staates und der
Allgewalt eine „Führers" regiertes
Staatswesen bedeutet.
Für Innsbruck, wie für alle Gemein¬
den Österreichs, wurde nun mit
Wirkung vom 1. Oktober 1938 die
deutsche Gemeindeordnung vom
30. Jänner 1935 eingeführt und aus
den Reihen der NSDAP ein Ober¬
bürgermeister, ein Bürgermeister
oder 1. Beigeordneter, zwei wei¬
tere Beigeordnete (alle auf zwölf
Jahre), sowie eine Ratskörper¬
schaft von 32 „Ratsherren" (Ge¬
meinderäte) bestellt, wobei die
letztgenannten vom Gauleiter als
dem „Beauftragten der NSDAP",
die Spitzenfunktionäre aber über
Vorschlag des Gauleiters erst nach
Genehmigung durch den Reichs¬
statthalter ernannt worden sind.
Die Angelobigung der damaligen
Gemeindeführung erfolgte am 11.
März 1939.
bruar 1946 - SPÖ) und Franz Kotter
(2. Stellvertreter ab 1. April 1946 -
ÖVP).
Diese fünf Männer waren die er¬
sten, die nach dem Zusammen¬
bruch „Großdeutschlands" die po¬
litische Verantwortung für unsere
Stadt zu tragen hatten. Von ihnen
lebt heute nur noch Dr. Franz Grei-
ter, während Dr. Uffenheimer am 1.
Oktober 1947, Josef Fuchs am 24.
Februar 1949, Franz Kotter am 14.
September 1957 und Dr. Anton
Melzer am 12. März 1951 verstor¬
ben sind.
Während also, wie oben beschrie¬
ben, die Innsbrucker Gemeinde¬
führung neu gebildet worden ist,
beschloß auf Bundesebene die
provisorische Staatsregierung be¬
reits am 10. Juli 1945 das „Gesetz
über die vorläufige Neuordnung
des Gemeinderechtes (Vorläufiges
Gemeindegesetz)", nach dessen
Bestimmungen für Innsbruck wie¬
der das „Gemeindestatut" von 1921
in Kraft getreten ist. Hinsichtlich
des Gemeinderates verfügte das
„Vorläufige Gemeindegesetz": „So¬
lange der Gemeinderat nicht auf
Grund des allgemeinen, gleichen,
unmittelbaren und geheimen Ver¬
hältniswahlrechtes gewählt werden
kann, tritt an seine Stelle der Pro¬
visorische Gemeindeausschuß."
Ein solcher Ausschuß wurde in
Innsbruck zunächst jedoch nicht
gebildet. Hier bestand die Ge¬
meindeführung bis zum April 1946
ausschließlich aus dem Bürgermei¬
ster und seinen beiden Stellver¬
tretern.
Durch das Verfassungsgesetz vom
19. Oktober 1945 über die erste
Wahl des Nationalrates und der
Landtage „in der befreiten Repu¬
blik Österreich" (Staatsgesetzblatt
1945, Nr. 198) wurde die Abhaltung
dieser beiden Wahlen in einem
kombinierten Wahlgang für den
25. November 1945 festgelegt. Nach
der Durchführung dieser Wahlen
und der gleich darauf erfolgten
Bildung der Tiroler Landesregie¬
rung beschloß diese am 6. Dezem¬
ber 1945, daß sich „alle Gemeinde-
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weiler, Innsbruck.
Die Zeit vom 3. Mai 1945 bis zum 4. April 1946
Mit dem Zusammenbruch Hitler-
Deutschlands und dem Wiederer¬
stehen der Republik Österreich
endete auch das NS-Regiment in
Innsbruck, so daß nach insgesamt
elfjähriger Unterbrechung die Vor¬
aussetzungen gegeben waren, hier
wieder das Gemeindestatut von
1921 in Geltung zu bringen.
Freilich konnte in den Wirrsalen
des Jahres 1945 zunächst nur an
Der schwer bombenbeschädigte große Stadtsaal. Infolge der kriegs¬
bedingten Zerstörungen konnte der Gemeinderat, als er sich wieder
konstituierte und seine Arbeiten wieder aufnahm, nicht im traditio¬
nellen „Adiersaal" des Stadtsaalgebäudes tagen, sondern mußte
seine Sitzungen im Musikvereinssaal abhalten. (Reproduktion M. Hye)
provisorische Lösungen gedacht
werden. So wurde bereits am
5. Mai, zwei Tage nach dem Ein¬
marsch der amerikanischen Trup¬
pen in Innsbruck, Regierungsrat
Dr. Anton Melzer (ÖVP) von der
Amerikanischen Militärregierung
zum kommissarischen Bürgermei¬
ster der Landeshauptstadt ernannt.
Melzer, der erst am 30. April
nach fast zweijähriger Haft als po¬
litischer Häftling
aus dem Landes¬
gerichtsgefängnis
entlassen worden
war, erscheint be¬
reits am 3. Mai als
Mitglied des Exe¬
kutivausschusses
der österreichi¬
schen Wider¬
standsbewegung,
wohl schon zu
diesem Zeitpunkt
bestimmt, das
schwere Amt
eines Bürgermei¬
sters der Landes¬
hauptstadt zu
übernehmen.
Als Vizebürger¬
meister wurden
bereits im Mai Dr.
Gottfried Uffen¬
heimer (1. Stell¬
vertreter - SPÖ)
und Dr. Franz
Greiter (2. Stell¬
vertreter - ÖVP)
ernannt. An ihrer
Statt fungierten
jedoch noch vor
Jahresablauf Jo¬
sef Fuchs (I.Stell¬
vertreter ab 1. Fe-
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