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Amtsblatt 1972 Nr. 02_03 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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bilde ist, das zwangsläufig in einer
Frontstellung zu ihren Bürgern
steht. In Wirklichkeit ist aber die
Stadt nichts anderes als die Ge¬
meinschaft aller darin
wohnenden Mitbürger,
und jene, die man üblicherweise
als „Stadt", sei es nun in der Ge¬
setzgebung oder Verwaltung, apo¬
strophiert, sind in ihrer Tätigkeit
daran gebunden, zum Wohle
dieser Gemeinschaft zu arbeiten.

Wenn nun für den Einzelnen durch
die Stadt Leistungen in immer grö¬
ßerem Ausmaß erbracht werden
sollen, dann ist das auf die Dauer
nur möglich, wenn hiefür der
Stadt die entsprechen¬
den Mittel zur Verfü¬
gung stehen. Die Tarife
und Gebühren sind das Ent¬
gelt, das an die Stadt für die Be¬
nutzung der Gemeindeeinrichtun¬
gen zu erbringen ist. Sie sollten in
ihrem Ansatz gemäß § 30 des Ge¬
meinde-Abgabengesetzes ko¬
stendeckend sein. Eine ge¬
wiß einleuchtende Richtlinie, die
aber bei vielen nicht gegeben ist.
Die Leistungen der Stadt
haben sich nämlich, gemessen an
den Anforderungen des Wohl¬
fahrtsstaates, in ihrer Qualität ge¬
genüber jenen aus der Zeit, als
dieser zweifellos vernünftige
Grundsatz der Kostendeckung der
Tarife vor nahezu 40 Jahren fixiert
wurde, ständig verbessert
und auch dadurch von der Kosten¬
deckung zum Teil entfernt. Die Ko¬
sten haben sich allerdings, wie man
fairer Weise auch feststellen mußte,
hie und da auch von der zumutba¬
ren Leistungsfähigkeit des Einzel¬
nen entfernt. Das typische Beispiel
scheint mir in diesem Falle ein
kostendeckender Eltern¬
beitrag in einem städtischen
Kindergarten zu sein. — Unsere
Kindergärten sind solide gebaut
und nach den neuesten Erkennt¬
nissen solide, aber zweifellos nicht
luxuriös eingerichtet. Das zur Ver¬
fügung stehende Kindergartenper¬
sonal reicht für die Beaufsichtigung
und Betreuung von Kleinkindern
gerade noch aus. Die Bezahlung
richtet sich nach dem allgemein
üblichen Schema. Es sind also in
allen Bereichen keine Aufwendun¬
gen festzustellen, die vom allge¬
meinen Standard wesentlich ab¬
weichen, und trotzdem würde der
Elternbeitrag S 500.-
p r o Kind betragen müssen,
wenn man ihn kostendek-
k e n d ansetzen würde. — Ich

möchte damit zweierlei gesagt ha¬
ben: einerseits, daß es in weiten
Bereichen ohne unzumutbare
Belastungen keine kostendecken¬
den Tarife geben könnte, und daß
die Stadt auch bei der Festsetzung
höherer Tarife für den Einzelnen
noch fast überall einen respekta¬
blen Differenzbetrag zu zahlen hat.
Daß aber anderseits, von dieser
klaren Erkenntnis ableitend, der¬
jenige von der Allgemeinheit keine
Leistungen verlangen kann, der
nicht selbst bereit ist, Gegenlei¬
stungen in Form von Tarifen, Ge¬
bühren und Abgaben zu erbringen.

Darüber hinaus sei mir aber noch
ein Wort zu der hier im Haus
wiederholt ventilierten Idee einer
Tarif-Dynamik gestattet. Ich
darf hiebei vorwegnehmen, daß ich
mit all jenen Mitgliedern des Ge¬
meinderates einig bin, die die Vor¬
gangsweise, die Tarife jahrelang
nicht reguliert zu haben und dann
kräftig anzuheben, für nicht richtig
halten, auch wenn damit der Ein¬
zelne oft über Jahre hinaus ein
nicht unbedeutendes Entgegen¬
kommen erfahren hat.

Welche Forderungen sind an den

Ich hatte schon mehrfach Gelegen¬
heit darauf hinzuweisen, daß etwa
ein Drittel unserer Einnahmen aus
jenen Anteilen besteht, die durch
einen Finanzausgleich den
Städten und Gemeinden mit 10%
der Gesamteinnahmen zuzuweisen
sind. Damit wird wiederum die
Frage nach dem Finanzausgleich
akut.

Der Bezugspreis

für das Amtsblatt der Landeshauptstadt
Innsbruck wurde vom Stadtsenat neu
festgesetzt und beträgt nun für die Ein¬
zelnummer S 6.—, im Jahresabonne¬
ment S 60.-. Wir bitten die Bezieher
des Amtsblattes, der Neufestsetzung
des Bezugspreises Verständnis entge¬
genzubringen.

Die Frage, in wie weit dieser bis
Jahresende gültige Finanzaus¬
gleich den wachsenden Aufgaben
der Städte und Gemeinden gerecht
wird, ist längst allgemein negativ
beantwortet.

Auch hat sich die Position des
Bundes ungleich stärker als jene
der Länder oder Gemeinden er¬
wiesen. Ihm kommt nämlich die

Eine Dynamik in den Tarifen
oder Gebühren würde aber ein
sehr kompliziertes Instrumentarium
mit einem nahezu für jeden Tarif
individuellen Index erfordern. Ein
Index, der sich an einer Kostenent¬
wicklung orientiert, kann aber sinn¬
voll nur dort angewendet werden,
wo die Kostendeckung gegeben
ist. Wenn dies, wie bei unseren
Tarifen und Gebühren in weiten
Bereichen nicht der Fall ist,
wird dieser Index zur Farce. Eine
Dynamisierung könnte anderseits
auch zur Folge haben, daß Tarife
und Gebühren über das be¬
nötigte Maß hinaus ansteigen.

Aus dem Vorhergesagten möchte
ich daher nach wie vor von einer
Dynamisierung der Tarife und Ge¬
bühren abraten und es vielmehr
für richtig halten, jährlich sämtliche
Tarife analog zu den in den einzel¬
nen Bereichen variabel steigenden
Kosten durch die Finanzabteilung
überprüfen zu lassen, die für jene
Bereiche Verbesserungen oder Er¬
höhungen vorzuschlagen hätte, bei
denen dies durch die Kosten ge¬
rechtfertigt ist.

neuen Finanzausgleich zu stellen?

Kompetenz zur Regelung des Fi¬
nanzausgleiches zu. Er hätte dar¬
auf Bedacht zu nehmen gehabt,
daß die Leistungsfähig¬
keit der beteiligten Körperschaf¬
ten nicht überschritten wird. Nun
erliegt aber der Bund nur zu leicht
der Versuchung, die eigenen
Aufgaben höher zu werten
als jene der Länder und Gemein¬
den. Dies hat sich im laufenden
Finanzausgleich, insbesondere bei
den einseitigen Abänderungen und
bei der Durchlöcherung des Fi¬
nanzausgleiches durch den Bund,
sei es bei der Erschließung neuer
Einnahmen oder Beteiligung der
Städte und Gemeinden, oder sei es
durch einseitige Abänderungen
abgaberechtlicher Bestimmungen,
wie z. B. der Einkommensteuerge¬
setznovelle, gezeigt.

Welche Anforderungen müssen
nun an einen künftigen Finanzaus¬
gleich gestellt werden? Vor allem
die Forderung nach einer aus¬
reichenden Absicherung
gegen die bisherigen Praktiken zur
Verteilung der Staatseinnahmen,
gleichgültig, ob es sich um die Ein¬
hebung neuer Steuern ohne Be¬
teiligung der Städte und Gemein-

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