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Amtsblatt 1972 Nr. 02_03 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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den oder um die durch Zuweisung
neuer Aufgaben ohne Bedeckung
entstehenden Mehrausgaben han¬
delt. Es fehlt ihnen die Möglich¬
keit, sich durch ein Äquivalent zu
revanchieren oder zur Wehr zu
setzen.

Eine weitere Forderung, die an
einen neuen Finanzausgleich er¬
hoben werden muß, ist, daß wenn

Eine schwerpunktmäßig an diesen
neuen Finanzausgleich heranzu¬
tragende Forderung wird die Be¬
freiung der Städte und Gemeinden
von fremden Lasten darstellen
müssen. Diese fremden Lasten
müssen entweder auf andere Ge¬
bietskörperschaften durch entspre¬
chende Bundes- oder Landesge¬
setze übertragen oder durch hö¬
here Zuwendungen abgegolten
werden. Die Krankenanstalten und
Erhaltungsleistungen hiefür sind
geradezu ein Modellfall. Die Stadt
hat nämlich nach dem Kranken¬
anstaltsgesetz 40% des Abganges
des Tiroler Landeskrankenhauses
zu tragen. Sie hat zuzüglich Bei¬
träge für die Abgänge der übrigen
Landeskrankenhäuser Solbad Hall,
Natters und Hoch-Zirl zu leisten.
Überprüft man aber, wie viele Ver-
pflegstage am Landeskrankenhaus
von Bürgern der Stadt Innsbruck
in Anspruch genommen werden —
eine Berechnungsgrundlage, die
zweifellos die gerechteste ist —, so
sieht man, daß unsere Mitbürger
29 oder maximal 30 % der Lei¬
stungen des Krankenhauses, für
die wir aufzukommen haben, in
Anspruch nehmen. Wir zahlen also,
am Abgang gemessen, um 10%
zu viel.

Das zentrale Problem des Finanz¬
ausgleiches ist aber, daß er in der
Ermittlung des Finanzbedarfes der
Gemeinden auf die Erfahrungen
früherer Jahre und Jahrzehnte auf¬
baut und keineswegs den Entwick¬
lungen der Zukunft Rechnung trägt.
Die Aufgaben der Städte und Ge¬
meinden haben sich aber — wie
bereits ausgeführt — grundsätz¬
lich geändert und stehen in einem
weiteren Umbruch. Man wird also,
um zu einem realistischen
Finanzausgleich zu kom¬
men, der in einem echten La¬
stenausgleich bestehen
muß, einen möglichst vollzäh¬
ligen Katalog der bereits
bestehenden und bereits abseh¬
baren kommunalen Aufga-

schon an der verbundenen
Steuerwirtschaft festgehal¬
ten wird, — ein Begriff, der in einer
Generalreform zweifellos fallen
müßte, — zumindest der für die
Aufteilung der Abgaben so wichtige
abgestufte Bevölke¬
rungsschlüssel vor allem
im Bereich der größeren Städte
eine Korrektur erfahren müßte.

ben und der dadurch verursachten
Kosten und Folgekosten anzulegen
haben, wobei strukturelle
Unterschiede in der Größen¬
ordnung, in der Infrastruktur selbst¬
verständlich zu berücksichtigen
wären.

Ich bin mir aber auch darüber im
klaren, daß jedem Finanzausgleich
Grenzen gesetzt sind, weil es eine
absolut gerechte Vertei¬
lung der Einnahmen auf die ein¬
zelnen Gebietskörperschaften ent¬
sprechend ihren Aufgaben vermut¬
lich nicht gibt. Ich bin mir auch im
klaren, daß jedem Finanzausgleich
dort Grenzen gesetzt sind, wo die
vorhandenen Aufgaben, wie in al¬
len Bereichen des Bundes, des
Landes und der Gemeinden — wie
schon ausgeführt — die vorhande¬
nen Mittel weit übertreffen. Somit
kann auch eine Änderung des
Verteilungsschlüssels
der strukturell bedingten Überfor¬
derung der Gemeinden und Städte
nicht Herr werden, weil die Grö¬
ßenordnung des zu ver¬
teilenden Produktes be-
grenzt ist und weil, wie mittlerweile
durch eine Untersuchung des
österr. Institutes für Wirtschafts¬
forschung unter Mitarbeit einer Ex¬
pertengruppe eindeutig bewiesen
wurde, in allen Bereichen die Aus¬
gaben doppelt so schnell wachsen
wie das Nationalprodukt. Um die¬
sen Ausgaben gerecht zu werden,
müßte der Finanzaus¬
gleich über seine bishe¬
rige Funktion als Ver¬
teilungsschlüssel hin¬
auswachsen.

Er müßte Finanzierungshilfen ent¬
halten und den Städten und Ge¬

ich möchte nicht die Feststellung
treffen, daß der kommende Finanz¬
ausgleich mit der Mehrwertsteuer
steht und fällt, ich möchte aber sa¬
gen, daß das Kostengefüge nicht

meinden die Möglichkeit schaffen,
entweder langfristige Kredite zu er¬
halten, wobei die Langfristigkeit
weit über jene Zeiträume hinaus¬
gehen müßte, die heue bei „lang¬
fristigen" Krediten akzeptiert wer¬
den muß, oder Zinsenzuschüsse
gewähren, die die Kapitalkosten
wesentlich reduzieren könnten. Er
müßte somit vor allem derTatsache
Rechnung tragen, daß die Städte
und Gemeinden Aufgaben zu er¬
füllen haben, die einer Generation
allein gar nicht zuzumuten sind,
die Mittel oft nur auf dem Kapital¬
markt aufnehmen können und da¬
mit in eine kaum vertretbare Ver¬
schuldung gebracht werden. Nur
so würde der Finanzausgleich zu
einem echten Lastenausgleich und
die Verschuldung der Städte und
Gemeinden gebremst.

Eine zentrale Bedeutung
in dem künftigen Finanzausgleich
wird aber die Mehrwert¬
steuer einnehmen, die mit
Jahresbeginn 1973 in Kraft treten
soll. Es wird nicht nur darauf zu ach¬
ten sein, daß von der Mehrwertsteuer
die Städte ihren gebührenden und
— wie ausgeführt wurde - größe¬
ren Anteil erhalten als es der bis¬
herigen Steuerform entsprochen
hat; es wird auch darauf zu achten
sein, daß durch die Einführung der
Mehrwertsteuer nicht einem
Preisauftrieb Tür und Tor
geöffnet wird, der auch den Ge¬
meinden neue unvertretbare Ko¬
stenerhöhungen in allen Bereichen
aufbürden und der die ohnehin
schon überforderten Budgets noch
weiter strapazieren könnte. Es
muß aber auch vorgesorgt werden,
daß die Städte aufgrund ihrer Um¬
satzsteuerverpflichtung nicht nun
plötzlich mit zahlreichen Einrich¬
tungen der Hoheitsverwaltung und
mit großen Betrieben und Unter¬
nehmungen der Stadtwerke in eine
1 6 °/oige Steuerverpflichtung der
Mehrwertsteuer fallen. Da die
Stadt, wie sich aus ihrer bewiese¬
nen Überforderung ergibt, diese
Mehrbelastung selbst nicht tragen
könnte, müßte dies zur Nachzie¬
hung an Tarifen führen, die einzig
und allein in die Kasse des Finanz¬
ministers fließen würde.

nur in den Bereichen der Wirt¬
schaft, sondern auch der Stadt von
dieser Mehrwertsteuer maßgeblich
beeinflußt werden wird, und ihre
Auswirkungen auf unsere Einnah-

Städte und Gemeinden müssen von fremden Lasten befreit werden

Die Auswirkungen der Mehrwertsteuer sind eine noch unbekannte Größe

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