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Innsbruck informiert 2001 Nr. 04 - Innsbruck - die Landeshauptstadt...
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(Fortsetzung von Seite 3)
stand, zum Beruf, zu den Pendlermerk¬
malen, zur Haushalts- und Familienbil¬
dung und zur Wohnungsstruktur. Für

201 1 ist man jedoch bestrebt, die ge¬
setzlichen Voraussetzungen für eine Re¬
gisterzählung zu schaffen.

Datenschutz,
Geheimhaltung

Das Volkszählungsgesetz (§ 4 Abs. 1
und § 9) und das Bundesstatistikgesetz
17 Abs. 3) verpflichten die bei der
Großzählung eingesetzten Personen
durch das Gebot der Amtsverschwie¬
genheit zur Geheimhaltung aller Daten,
Beobachtungen und Wahrnehmungen
anlässlich der Zählung. Die Verschwi
genheitspflicht bleibt zeitlich unbegrenzt
aufrecht.

Trennung Großzählung -
Verwaltung

Nach dem Bundesstatistikgesetz (§
16 Abs. 3) und dem Volkszählungsge¬
setz (§ 4 Abs. 2) rfen die Angaben
ausschließlich für statistische Zwecke,
das heißt, nur zur Erzeugung von Ta¬
bellen verwendet werden.

Informationen aus den Lesebelegen
rfen nicht in Verwaltungsdateien ein¬
fließen.

Eine Ausnahme bilden die Angaben in
der Zählungsliste; diese dürfen zur Übe
prüfung und allfälligen Korrektur des Mel¬
dewesens herangezogen werden.

Verarbeitung
der Zählpapiere

Die Daten werden ausschließlich von
der Statistik Österreich aufgearbeitet
und ausgewertet.

Die in den Zählungslisten für Haus¬
halte und Namenslisten von Gemein¬
schaftsunternften angeführten Namen
der Personen dienen lediglich zur Über¬
prüfung der Vollzähligkeit bzw. für Rück¬
fragen bei fehlenden Angaben und wer¬
den von der Statistik Österreich nicht in
die Datenverarbeitung übernommen.

Darüber hinaus ist die Geheimhaltung
personenbezogener Daten durch das
Datenschutzgesetz 2000 (BGBl. Nr I
165/1999) gesichert.

Grünes Licht für Ö KO- Profit- Program m

Das Institut für Nachhaltiges Wirt¬
schaften an der SoWi Innsbruck wur¬
de von der Stadt Innsbruck mit der
Durchführung eines ÖKO-Profit-Pro-
gramms betraut. Die ÖKO-Profit-In-
itiative ist Teil des Umweltplans der
Stadt Innsbruck im Rahmen der Wirt¬
schaftsförderung. Die Projektdauer ist
vorerst mit einem Jahr befristet.

Ziele des ÖKO-Profit-Programms
sind die Stärkung der Wirtschaftskraft

(die besondere Förderung von klein-
und mittelständischen Unternehmun¬
gen) und die Reduktion von Emissio¬
nen und Abfällen. Diese Ziele sollen
insbesondere durch den Know-how-
Transfer auf dem Gebiet der Umwelt¬
technik und der Emissionsvermeidung
sowie durch Initiieren von amortisier¬
baren, umweltverbessernden Investi¬
tionen erreicht werden.
Betriebe, die sich am ÖKO-Profit-

Programm beteiligen und somit um-
weltbewusst arbeiten, können die
Auszeichnung ÖKO-Profit-Betrieb"
erhalten.

Wunschziel ist die erfolgreiche
Durchführung eines ÖKO-Profit-Pro-
grammes mit mindestens 20 Unter¬
nehmungen aus dem Raum Inns¬
bruck. Langfristig soll aus der einma¬
ligen Initiative eine dauerhafte Ein¬
richtung werden. (WW)

INNSBRUCK INFORMIERT - APRIL 2001