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nur
.du
rennst hinterher.
Wenn
die anderen
Studenten
über ein Semester Lang
schiUmglos
IVB Bus und -Tram
fahren,
solltest
auch
du
endlich in
fahrt
hommen. Hol
dir
jetzt
den
Schech-Ifl.
Damit hommst du
nicht
nur
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nach B,
sondern
auch
zu
uielen
anderen
Vergünstigungen
und
Euents. LUas du dafür tun musst?
fast
nichts.
ÜJenn du Student bist und deinen Hauptuuohnsitz bis spätestens
15.
iïlai
20D1
in
Innsbruck anmeldest, dann
hast
auch
du
den
Scheck
bald
IN
deiner
Tasche.
Also: Jetzt anmelden und
abheben. Get in
-
alles
andere
ist out.
"gêtVNFd.
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(Fortsetzung von Seite
3)
stand, zum Beruf, zu den Pendlermerk¬
malen, zur Haushalts- und Familienbil¬
dung und zur Wohnungsstruktur. Für
201 1
ist man jedoch bestrebt, die ge¬
setzlichen Voraussetzungen für eine Re¬
gisterzählung zu schaffen.
Datenschutz,
Geheimhaltung
Das Volkszählungsgesetz
(§ 4
Abs.
1
und
§ 9)
und das Bundesstatistikgesetz
(§ 17
Abs.
3)
verpflichten die bei der
Großzählung eingesetzten Personen
durch das Gebot der Amtsverschwie¬
genheit zur Geheimhaltung aller Daten,
Beobachtungen und Wahrnehmungen
anlässlich der Zählung. Die Verschwie¬
genheitspflicht bleibt zeitlich unbegrenzt
aufrecht.
Trennung Großzählung
-
Verwaltung
Nach dem Bundesstatistikgesetz
(§
16
Abs.
3)
und dem Volkszählungsge¬
setz
(§ 4
Abs.
2)
dürfen die Angaben
ausschließlich für statistische Zwecke,
das heißt, nur zur Erzeugung von Ta¬
bellen verwendet werden.
Informationen aus den Lesebelegen
dürfen nicht in Verwaltungsdateien ein¬
fließen.
Eine Ausnahme bilden die Angaben in
der Zählungsliste; diese dürfen zur Über¬
prüfung und allfälligen Korrektur des Mel¬
dewesens herangezogen werden.
Verarbeitung
der Zählpapiere
Die Daten werden ausschließlich von
der Statistik Österreich aufgearbeitet
und ausgewertet.
Die in den Zählungslisten für Haus¬
halte und Namenslisten von Gemein¬
schaftsunterkünften angeführten Namen
der Personen dienen lediglich zur Über¬
prüfung der Vollzähligkeit bzw. für Rück¬
fragen bei fehlenden Angaben und wer¬
den von der Statistik Österreich nicht in
die Datenverarbeitung übernommen.
Darüber hinaus ist die Geheimhaltung
personenbezogener Daten durch das
Datenschutzgesetz
2000
(BGBl. Nr
I
165/1999)
gesichert.
Grünes Licht für Ö
KO-
Profit- Program
m
Das Institut für Nachhaltiges Wirt¬
schaften an der SoWi Innsbruck wur¬
de von der Stadt Innsbruck mit der
Durchführung eines ÖKO-Profit-Pro-
gramms betraut. Die ÖKO-Profit-In-
itiative ist Teil des Umweltplans der
Stadt Innsbruck im Rahmen der Wirt¬
schaftsförderung. Die Projektdauer ist
vorerst mit einem Jahr befristet.
Ziele des ÖKO-Profit-Programms
sind die Stärkung der Wirtschaftskraft
(die besondere Förderung von klein-
und mittelständischen Unternehmun¬
gen) und die Reduktion von Emissio¬
nen und Abfällen. Diese Ziele sollen
insbesondere durch den Know-how-
Transfer auf dem Gebiet der Umwelt¬
technik und der Emissionsvermeidung
sowie durch Initiieren von amortisier¬
baren, umweltverbessernden Investi¬
tionen erreicht werden.
Betriebe, die sich am ÖKO-Profit-
Programm beteiligen und somit um-
weltbewusst arbeiten, können die
Auszeichnung „ÖKO-Profit-Betrieb"
erhalten.
Wunschziel ist die erfolgreiche
Durchführung eines ÖKO-Profit-Pro-
grammes mit mindestens
20
Unter¬
nehmungen aus dem Raum Inns¬
bruck. Langfristig soll aus der einma¬
ligen Initiative eine dauerhafte Ein¬
richtung werden. (WW)
INNSBRUCK INFORMIERT
-
APRIL
2001
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