/ 12 pages
Innsbruck 1979 Nr. 01 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Search


innsbpuckcz

OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT DER LANDESHAUPTSTADT

An einen Haushalt P.b.b. □ Erscheinungsort Innsbruck □ Verlagspostamt 6020 Innsbruck

18. Jänner 1979 , Nr. 1

Ueber 305 Millionen für Investitionen

Ausgabenrahmen der Stadtgemeinde für 1979 festgelegt -Sparappell hat Früchte getragen - Weitere Rationalisierung

(Gr) Der Gemeinderat hat am
19. Dezember nach zweitägiger
Debatte den Jahresvoranschlag
1979 genehmigt. Damit sind der
Ausgabenrahmen und die
Zweckbestimmung der Mittel des
städtischen Haushaltes festge¬
legt. So sieht der ordentliche
Haushalt Einnahmen von
1.314,756.400 Schilling und Aus¬
gaben von 1.365,822.100 Schil¬
ling vor, was einen Zuschußbe-

Haben wir ge¬
nügend Ärzte?

Seit« 4

Lebensqualität
in alten Häusern

Seite 5

chen verliehen

Seite 7

darf von 51,125.700 Schilling be¬
deutet. Im außerordentlichen
Haushalt werden 305,772.600
Schilling zur Verfügung stehen.
Der Wirtschaftsplan der Stadt¬
werke sieht im Erfolgsplan Auf¬
wendungen von 742,624.000
Schilling, Erträge von 697,101.000
Schilling und somit einen Ver¬
lust von 45,523.000 Schilling und
im Finanzplan Ausgaben von
245,062.000 Schilling vor.
Finanzstadtrat Dr. Knoll konnte
darauf verweisen, daß sein vor
einem Jahr ausgesprochener
Appell zu besonderer Sparsam¬
keit im Rahmen der Stadtver¬
waltung erfreuliche Erfolge ge¬
zeigt habe, inzwischen wei¬
tere Rationalisierungsmaßnah¬
men gesetzt werden konnten
und sich insbesondere auch der
Ausschuß für Planung und Aus¬
schreibung sehr positiv ausge¬
wirkt habe. Diese Tendenz sei
beizubehalten und zu forcieren,
zumal auch der neu abgeschlos¬
sene Finanzausgleich für die Ge¬
meinden, obwohl deren Aufga¬
benbereich ständig anwachse,
kaum Verbesserungen gebracht
habe.

Das Schwergewicht der Investi¬
tionen liegt für das Jahr 1979
auf der Fortführung aller begon¬

nenen Bauten. So sind 6,9 Mil¬
lionen für die Volksschule und
den Kindergarten Mühlau, 2,5
Millionen für die Volksschule
Amras, 10,5 Millionen für die
Hauptschule Hötting-West, 5,4
Millionen für die Sportanlage
Wiesengasse, 2,1 Millionen für
den Sportplatz Reichenau, 2,5
Millionen für den Sportplatz
Wilten-West, 12,2 Millionen für
den Erwerb des Pflegeheimes in
der Kaiserjägerstraße, 30 Millio¬
nen für Straßenarbeiten, 2 Mil¬
lionen für die Innufergestaltung
und 3,5 Millionen für die Inn-
uferverbauung, 2,3 Millionen für
Park- und Gartenanlagen, 3,4
Millionen für Friedhöfe, 8 Mil¬
lionen für das Hallenbad Höt-

tinger Au, 6 Millionen für den
Mehrzweckbau Hotting, 3,6 Mil¬
lionen für den Ausbau des
Schlachthofes, 16,3 Millionen für
den Ausbau der Abwasserbesei¬
tigung sowie 26,5 Millionen zur
Dotierung des Grunderwerbs¬
fonds vorgesehen.
Erstmals sollen 12 Millionen im
Rahmen des neu eingerichteten
Amtes für Wirtschaftsförderung
dem Ankauf und der Erschlie¬
ßung von Gewerbe- und Indù-
striegründen dienen. Als neue
Vorhaben werden der Ausbau
des Baggersees in der Reichen¬
au mit 2 Millionen und das
Feuerwehrhaus mit Vereinsloka¬
len in Igls mit ebenfalls 2 Mil¬
lionen dotiert.

Radio, Fernsehen - frei Haus

Neue Richtsätze für Begünstigungen - Beratung im Sozialamt

(We) Mit Beginn des neuen Jah¬
res wurden die Richtsätze für
die Befreiung von der Rund¬
funk- und Fernsehgebühr sowie
von der Telefongrundgebühr er¬
höht. Demnach beträgt die mo¬
natliche Einkommensgrenze für
Alleinstehende S 3705.-, für

Faschingsauftakt auch in Innsbruck: Die Höttinger Faschingsgilde besetzte" das Rathaus und nahm aus der
Hand des Bürgermeisters (im Bild auch die Vizebürgermeister Niescher und Obenfeldner soioie Stadtrat Krebs)
das Innsbrucker Stadtsiegel in Empfang. (Foto: Murauer)

einen Zweipersonenhaushalt
S 5299.-. Für jede weitere im
gleichen Haushalt lebende Per¬
son erhöht sich der Richtsatz um
S 398.- (jeweils abzüglich der
Miete). Antragsformulare sind
in allen Postämtern erhältlich.
Unter Beigabe der Gehalts¬
oder Pensionsbestätigung und
eines Nachweises für eventuelle
weitere Einkommen sowie der
Mietgeldbestätigung wird dann
vom Sozialamt bei begründeter
Antragstellung ein Mittellosig¬
keitszeugnis ausgestellt, das zu¬
sammen mit dem ausgefüllten
Antrag, bei der Post abgegeben,
die Befreiung bewirkt. Bei Ge¬
währung eines Hilflosenzuschus-
ses wird kein Mittellosigkeits¬
zeugnis benötigt.

Für Ansuchen um Strom- oder
Gaspreisermäßigung können
die Anträge direkt im Städti¬
schen Sozialamt eingebracht
werden. Gehaltsbestätigung
oder Pensionsabschnift sowie
die letzte Stromrechnung sind
mitzubringen. Die neuen Richt¬
sätze lauten hier, für eine Per¬
son S 3308.-, für zwei Perso¬
nen S 4731 - und für jede wei¬
tere Person um S 335.- mehr.
Beratung erfolgt gerne im Städ¬
tischen Sozialamt, Haydnplatz
Nr. 5.