Liebe Mitbürger!
Wir können die erfreuliche
Bilanz
verzeichnen, daß sich
im Bereich des Fremdenver¬
kehrs die Zahl der Nächti-
gu ngen in unserer Stadt im
Dezember gegenüber dem
gleichen Monat des Vorjah¬
res erhöht hat und eine
ebenfalls gute Entwicklung
auch für den Jänner ver¬
zeichnet werden kann.
Wenn im Dezember 15.577
Personen (gegenüber 11.543
im Vorjahr) und im Jänner
21.434 Personen (gegenüber
14.467) den Skibus in An¬
spruch genommen haben, so
ergibt sich daraus, daß bei
den Gästen die Ausübung
des Wintersports zugenom¬
men hat, bzw. daß der Gast
vor allem wegen des Winter¬
sportes nach Innsbruck
kommt.
Wir alle wissen, welche Rol¬
le der Fremdenverkehr in
unserer Stadt für die Wirt¬
schaft und damit auch für
die Arbeitsplätze spielt. Ge¬
rade in einer Zeit, da in ver¬
schiedensten Wirtschafts¬
räumen unseres Vaterlandes
Arbeitsplätze in Frage ge¬
stellt werden, dürfen wir
diese Entwicklung in Inns¬
bruck besonders begrüßen
und sie ist zugleich ein Ap¬
pell zur Zusammenarbeit
der gesamten Wirtschaft.
Daß derzeit mehrere Hotel¬
neubauten in Ausführung
stehen, unterstreicht die Er¬
wartungen, die in diese Ent¬
wicklung unserer Stadt ge¬
setzt werden und dient den
Interessen der gesamten Be¬
völkerung.
Abgabepflicht in Kurzparkzonen
Kurzfristiges Abstellen von Autos in
der Innenstadt
soll gefördert werden
( C
ìr)
Der Innsbrucker Gemein
dcral hat in seinei
let/ten
Sit
zung beschlossen, für das l
'at
ken
von
mehrspurigen
Kraft-
falu zeugen in Kurzparkzonen
eine Abgabe zu erheben. Den
Wortlaut der entsprechenden
Verordnung bringen wir unter
den Amtlichen Mitteilungen"
dieser Ausgabe der „Inns¬
brucker Stadtnachrichten".
Entsprechend dieser Verord¬
nung gelten als abgabepflichtig
die Kurzparkzonen innerhalb
des gesamten Bereiches, der
durch die folgenden Straßen
umgrenzt wird: Salurner Stra¬
ße, Maximilianstraße bis zur
Bürgerstraße, Bürgerstraße,
Innrain von der Bürgerstraße
bis zum Herzog-Otto-Ufer,
Herzog-Otto-Ufer vom Innrain
bis zur Herrengasse, Herren¬
gasse, Rennweg von der Her¬
rengasse bis zur Hofkirche,
Universitätsstraße, Dreiheili¬
genstraße,
Ing.
-Etzel-Straße
von der Dreiheiligenstraße bis
zur Museumstraße, Brunecker
Straße, Südtiroler Platz. Die
Abgabepflicht gilt auch in den
Kurzparkzonen der genannten
Straßen selbst, nur die
Ing.
-Et¬
zel-Straße ist davon ausgenom¬
men. Abgabepflicht besteht für
die Zeit von 8.30 Uhr bis 12
Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr
im Rahmen der jeweils verord¬
neten Kurzparkzeiten, was in
den betroffenen Kurzparkzo¬
nen durch Hinweistafeln publik
gemacht wird.
Der Einführung der Abgabe¬
pflicht liegen im wesentlichen
folgende Erwägungen zugrun¬
de:
Von den
1220
Kurzparkzo-
nenplälzen,
die derzeit
in Inns¬
bruck zur
Verfügung stehen,
werden etwa 40 Prozent, das
sind
mindestens
si2
Plätze,
Bim
Tel] den
ganzen
Tag
über
von Dauerparkern blockiert.
Nimmt man andererseits an,
dali bei
A
hgahcii p I licht ein
Kurzpnrkzonenpletz hu
Dutch-
schnitt jeweils etwa eine Stunde
in Anspruch genommen wird,
so ergibt dies für den Zeitraum
von siebeneinhalb Stunden im
l ag
(
>I50 einstundige Parkmög¬
lichkeiten.
Daraus ist unschwer
zu ersehen, wieviele zusätzliche
Parkmöglichkeiten durch die
Einführung der Abgabepflichl
in der Innenstadt entstehen, die
VOI
allem jenen zugutekommen
sollen, die zu Einkaufen und
kurzen Erledigungen In die In
nenstadt wollen, abei auch den
motorisierten Güsten.
Wer in einer abgabenpflichti-
gen
Kurzparkzone sein Auto
länger als zehn Minuten oder
über die Dauer der Durchfüh¬
rung einer Ladetätigkeit hinaus
stehenlassen will, muß bei Be¬
ginn des Parkens einen entspre¬
chend ausgefüllten Parkschein
hinter der Windschutzscheibe
anbringen.
Solche Parkscheine
sind erhältlich in Trafiken, die
mit einem Kleber,
dei
ein gro¬
ßes weißes ,,P" auf blauem
Grund und die Bezeichnung
„Vertriebsstelle
Im
Parkschei¬
ne" trägt, gekennzeichnet sind.
Auf
eleni
Parkschein, dessen
l
orm bundeseinheitlich
t'esige
legt ist, sind in einer Weise,
die
das Ausradieren unmöglich
macht, die Jahreszahl einzutra¬
gen und Monat, Tag und Stun¬
de sowie die dem Beginn des
Parkens am nächsten kommen¬
de Viertelstunde anzukreuzen.
PARKSCHEIN
zur Benützung abgabepflichtiger Kurzparkzonen
Stadtgemeinde Innsbruck
Parkdauer:
1/2
Stunde S
5-
Nr.:
Monat
Tag
Stunde
Min.
Jänner
m
m
21
o
12
0
Feber
m
22
ffl
13
März
3
13
23
2
14
15
April
4
14
24
3
15
Mai
5
15
25
ra
16
30
Juni
6
16
26
m
17
Juli
m
17
27
6
18
45
August
16.
18
28
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19
September
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So sehen die Parkscheine für abgabepflichtige Kurzparkzonen
aus. Für eine halbe Stunde (fünf Schilling) werden sie auf rotem
Papier, für eine Stunde (zehn Schilling) auf blauem und für ein¬
einhalb Stunden (fünfzehn Schilling) auf grüne/n Papier ge¬
druckt.
Innsbrucker Stadtnachrichten -
Offizielles
Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1ÖH2, Nr. 2
Seite
3
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