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keit sei, dem Grundsatze des RechtesZgenug zu thun. Die Re¬
duktion wurde aufgehoben und zwar auf die großmüthigste
Weise. — Unerwartet und auf einmal
verlor
Tirol
seinen
hochverehrten
Hofrath.
Er hatte das Unglück das Ver¬
trauen des damaligen Gouverneurs Grafen Chotck einzubüßen,
da er mit ihm in manchen Ansichten nicht harmonirte, und die
Festigkeit der Charaktere Beider eine Vereinigung nicht zuließ.
Deßhalb wurde er vermöge kaiserlicher Entschließung vom 30.
Juli 1824 in gleicher Eigenschaft nach Linz über¬
setzt. Sein Rechtssinn und seine Herzensgüte machten sich
auch hier wie in Tirol mit der edelsten Freimütigkeit geltend,
von keiner Opposition, von keinem Nimbus selbst hochgestellter
Gegner eingeschüchtert. Hier waren es vorzugsweise die von
den Dominien oder ihren schlechten Beamten gedrückten Unter-
thanen, deren Vertretung und Schutz er als seine Pflicht er¬
kannte, und meistens auch mit glücklichem Erfolge ausführte.
Darum war er seinem Präsidentelt, dem Grafen Ugarte —
einem höchst überspannten Aristokraten — ein Dorn im Auge,
und von ihm als ein bedenklicher Demokrat bezeichnet. Dieses
Zerwürfnis) gab den Anlaß, daß
Hofrath
Benz mit dem
kaiserlichen Dekrete vom 13. Februar 1828 an die Stelle des
nach Mailand beförderten Grafen Spaur nach Innsbruck
zurückversetzt,
somit
dem
Lande,
das ihn so hoch
verehrte,
wiedergegeben
wurde. Daß indeß obige
Beschuldigung im Kabincte keinen Anklang gefunden, beweiset
am besten das Versetzungs-Dekret selbst, das „dem Hofrathe
Benz als Merkmal der allerhöchsten Gnade eine Personal-Zu¬
lage von 1000 fl." bewilligte.
Vermöge des Diplomes vom 7. Jänner 1830 erhob ihn
Kaiser Franz zur Belohnung seiner zahlreichen und großen
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